Der überwiegende Teil Pflegebedürftiger wird in der eigenen Häuslichkeit versorgt. In der Regel durch nahestehende Angehörige die z.B. von einem ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst unterstützt werden. Doch es knirscht im System. Ob ambulanter Dienst, Tagespflege oder Kurzzeitpflege – immer öfter
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Erleichterung bei Versicherungsauskunft
Zum 01.01.24 tritt unter anderem eine Regelung in Kraft, die regelmäßige Antragspflichten für Versicherte überflüssig macht. Künftig müssen die Kassen auf Wunsch von sich regelmäßig informieren. Ein einmaliger Antrag reicht dafür aus. Pflegebedürftige bzw. deren rechtliche Vertreter konnten via eines
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