Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie: Was das neue Gesetz für die Versorgung bedeuten könnte

Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Für Menschen mit Demenz und ihre Teams könnte das heißen: schneller handeln, gezielter beraten, weniger Papier.

Wie das Gesetz wirken könnte

Pflegefachpersonen würden erweiterte Befugnisse erhalten und könnten in klar definierten Grenzen eigenverantwortlich Leistungen erbringen – teils nach ärztlicher Erstdiagnose, teils unmittelbar auf Basis einer pflegerischen Diagnose. In der häuslichen Versorgung würde die Präventionsberatung gestärkt: Pflegefachpersonen dürften passende Empfehlungen direkt aussprechen. Gleichzeitig würde der Bürokratieabbau greifen: Die Dokumentation würde auf das notwendige Maß begrenzt, Prüfungen würden früher angekündigt und Doppelprüfungen nach Möglichkeit vermieden; Einrichtungen mit hohem Qualitätsniveau würden von längeren Prüfintervallen profitieren. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) würden schneller in die Versorgung gelangen. Kommunen würden bessere Datengrundlagen für die Pflegeplanung erhalten, und innovative gemeinschaftliche Wohnformen sowie flexible Modellansätze in stationären Settings würden erleichtert.

Konkreter Nutzen für die Versorgung von Menschen mit Demenz

Für Betroffene würde das schnellere Hilfe im Alltag bedeuten: weniger Wartezeit auf Unterschriften und eine zügigere Reaktion bei typischen Problemfeldern wie Sturzrisiko, Exsikkose, Schmerzen, Wunden, Unruhe oder Schlafstörungen. Eine verschlankte Dokumentation schüfe mehr Zeit am Menschen – für Beziehungsgestaltung, Milieuarbeit und Gespräche mit Angehörigen. Diese Angehörigenarbeit könnte häufiger und direkter stattfinden und damit Sicherheit und Routine spürbar verbessern. Zudem ließen sich geeignete digitale Unterstützungen – von Erinnerungs- und Aktivierungstools bis zu Anleitungs-Apps – einfacher und strukturierter in den Pflegealltag einbinden.

Ab wann gilt was?

Kurzfristig – also etwa bis 3 Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich Dezember 2025 bis Februar 2026) – würden vor allem die „schnellen“ Teile greifen: verschlankte Dokumentation, früher angekündigte Prüfprozesse und erleichterte DiPA-Verfahren. Für die genaue Tätigkeitsliste, welche ärztlichen Leistungen Pflegefachpersonen eigenverantwortlich übernehmen dürften, wären Beschlüsse der Selbstverwaltung nötig. Realistisch ließe sich ein Korridor von rund 3–9 Monaten für Entwürfe, Anhörungen und Beschlüsse ansetzen (etwa März bis September 2026), gefolgt von Ministeriumsprüfung und Veröffentlichung. Damit könnte die Inkraftsetzung erster übertragener Tätigkeiten im Zeitraum Juni bis Dezember 2026 liegen. Eine flächige Umsetzung – mit angepassten Verträgen, SOPs, Schulungen und IT-Prozessen – dürfte je nach Thema weitere Monate beanspruchen; vielerorts wäre daher mit einer breiten Wirksamkeit nicht vor Spätsommer 2026 und Frühjahr 2027 zu rechnen.

Zur Pressemitteilung des BMG

Drucksache 21/2641 des Bundestags (pdf)

Möchten Sie über neue Artikel und Infos rund ums Thema Demenz informiert werden?

Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter um nichts mehr zu verpassen.

Kein Spam! Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung.

Jochen Gust

Pflegefachperson, Projektmitarbeiter, Demenzbeauftrager im Krankenhaus, Autor, Moderator, Dozent

Related Posts

Caritas gegen Sawatzki-Schelte: Warum wir genauer auf die Altenpflege schauen müssen

Wenn prominente Menschen über Pflegeheime sprechen, hören viele zu. Genau deshalb haben die Aussagen der Schauspielerin Andrea Sawatzki in einem Interview der Westfälischen Nachrichten (15.11.) so eingeschlagen: Sie sagte, sie…

Continue reading
Bedingt pflegebereit: weniger als die Hälfte kann sich die Versorgung Angehöriger vorstellen

Nicht einmal die Hälfte der Deutschen traut sich die Pflege naher Angehöriger zu: Laut einer INSA-Umfrage im Auftrag des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) geben nur 43,7 Prozent an, Angehörige sowohl pflegen…

Continue reading

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

You Missed

Vom Umgang mit Angehörigen: zwischen Verständnis und Verteidigung

Vom Umgang mit Angehörigen: zwischen Verständnis und Verteidigung

Caritas gegen Sawatzki-Schelte: Warum wir genauer auf die Altenpflege schauen müssen

Caritas gegen Sawatzki-Schelte: Warum wir genauer auf die Altenpflege schauen müssen

Warum die fehlenden Diagnosen auch ein Auftrag für die Pflege sind

Warum die fehlenden Diagnosen auch ein Auftrag für die Pflege sind

Bedingt pflegebereit: weniger als die Hälfte kann sich die Versorgung Angehöriger vorstellen

Bedingt pflegebereit: weniger als die Hälfte kann sich die Versorgung Angehöriger vorstellen

Demenz: Abwehrend? Übergriffig? Oder vielleicht doch ganz anders?

Demenz: Abwehrend? Übergriffig? Oder vielleicht doch ganz anders?

Demenz im Hospiz: Beruhigungsmittel können das Sterberisiko erhöhen

Demenz im Hospiz: Beruhigungsmittel können das Sterberisiko erhöhen