Zum 01.01.24 tritt unter anderem eine Regelung in Kraft, die regelmäßige Antragspflichten für Versicherte überflüssig macht. Künftig müssen die Kassen auf Wunsch von sich regelmäßig informieren. Ein einmaliger Antrag reicht dafür aus. Pflegebedürftige bzw. deren rechtliche Vertreter konnten via eines
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„Wir holen ihn zu uns.“ – Umzugskosten erstatten lassen
Der Großteil pflegebedürftiger Menschen wird Zuhause versorgt. Häufig übernehmen Zu- und Angehörige den Löwenanteil. Damit dies geleistet werden kann, sind nicht selten Umzüge nötig. Die Kosten hierfür können bezuschusst werden. Bedarf steigt: Distanz muss verkürzt werden Eine zusätzliche Belastung für
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