Zum 01.01.24 tritt unter anderem eine Regelung in Kraft, die regelmäßige Antragspflichten für Versicherte überflüssig macht. Künftig müssen die Kassen auf Wunsch von sich regelmäßig informieren. Ein einmaliger Antrag reicht dafür aus. Pflegebedürftige bzw. deren rechtliche Vertreter konnten via eines
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