Im Juni dieses Jahres meldete die Ärztezeitung: „Nordrhein-Westfalen erprobt neue Wege mit Kurzzeitpflege im Krankenhaus“. Im Dezember ging durch die Presse, dass Union und SPD einen Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege verankern wollen. Im § 42 SGB XI heißt es zur Kurzzeitpflege:
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