Das NKHG (Niedersächsisches Krankenhausgesetz) wurde am 5.7.2022 verkündet – und beinhaltet die Verpflichtung für alle Krankenhäuser in Zukunft Demenzbeauftragte zu beschäftigen. Aufsicht darüber, ob die Einrichtungen dieser Verpflichtung auch nachkommen, führt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Folgenreiche
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