Pflegereform: Was sich ändern könnte

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat erste Eckpunkte ihrer geplanten Pflegereform vorgestellt. Die Pflegegrade sollen nicht abgeschafft werden.

Bei den Pflegegraden 1 bis 3 sollen die Anspruchsvoraussetzungen aber offenbar wieder stärker an die ursprünglichen wissenschaftlichen Empfehlungen angelehnt werden. Der Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung. Die Zahl der Leistungsberechtigten ist seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs stark gestiegen. Warken verweist auf ein erwartetes Defizit von mehr als 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 und mehr als 15 Milliarden Euro im Jahr 2028. Damit steht die Pflegeversicherung vor der Frage, wie Leistungen künftig zielgenauer eingesetzt werden können.

Was 2017 anders umgesetzt wurde

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde 2017 ein wichtiger Schritt vollzogen. Pflegebedürftigkeit wurde nicht mehr fast nur über körperliche Hilfe bei einzelnen Verrichtungen verstanden. Auch kognitive und psychische Einschränkungen, Orientierung, Kommunikation und Alltagsbewältigung wurden stärker berücksichtigt.

Das war besonders für Menschen mit Demenz ein Fortschritt. Ihr Unterstützungsbedarf entsteht oft nicht nur durch körperliche Einschränkungen, sondern durch Orientierungslosigkeit, fehlende Tagesstruktur, Anleitungsbedarf, Verhaltensveränderungen oder fehlende Krankheitseinsicht.

Gleichzeitig wurde der Zugang zu Leistungen großzügiger geregelt als ursprünglich empfohlen. Der Expertenbeirat hatte für den neuen Pflegegrad 1 einen Einstieg ab 15 Punkten vorgeschlagen. Gesetzlich umgesetzt wurde aber: Pflegebedürftigkeit beginnt bereits ab 12,5 Punkten. Pflegegrad 1 reicht seitdem von 12,5 bis unter 27 Punkten. Dadurch kamen Menschen mit geringeren Einschränkungen früher in den Leistungsbezug.

Warum das heute überprüft wird

Es geht wohl nicht darum, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff grundsätzlich zurückzudrehen. Es geht vielmehr um die Frage, ob die unteren Pflegegrade noch so abgegrenzt sind, dass Leistungen vor allem dort ankommen, wo ein erheblicher und dauerhafter Unterstützungsbedarf besteht. Gerade Pflegegrad 1 war ursprünglich eher als niedrigschwelliger, präventiver Unterstützungsgrad gedacht: mit Beratung, Pflegehilfsmitteln, Wohnumfeldmaßnahmen und begrenzter Kostenerstattung. Tatsächlich entstand ein breiterer Leistungszugang, unter anderem mit Entlastungsbetrag und weiteren Ansprüchen.

Warum die Zahl der Leistungsbeziehenden so stark gestiegen ist

Das aktuelle IGES-Gutachten für den GKV-Spitzenverband zeigt: Seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 nehmen deutlich mehr Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch, als damals prognostiziert wurde. Der Anteil der Pflegebedürftigen an den gesetzlich Versicherten stieg von 4,6 Prozent im Jahr 2017 auf 7,6 Prozent im Jahr 2024.

Als Hauptursache nennt das Gutachten nicht allein die demografische Entwicklung. Entscheidend sei vielmehr, dass seit 2017 mehr Pflegeleistungen beantragt werden – häufiger auch von im Durchschnitt jüngeren und weniger stark beeinträchtigten Personen.

Quelle: IGES Institut im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes: Erklärungsfaktoren für die Entwicklung der Pflegeprävalenzen seit 2017 , veröffentlicht 2026.

Neben strengeren Zugangsvoraussetzungen bei den Pflegegraden 1 bis 3 sind weitere Änderungen im Gespräch. Dazu gehören weniger Einzelleistungen und transparentere Budgets, ein Budget für Akut- und Notfälle sowie ein Anspruch auf professionelle Pflegebegleitung, vor allem zur Unterstützung Angehöriger.

Zugleich soll stärker betont werden, dass die Pflegeversicherung eine Teilleistungsversicherung bleibt und keine Vollabsicherung bietet. Außerdem werden spätere oder gestreckte Zuschüsse bei längeren Heimaufenthalten, eine Begrenzung der Heimkosten, höhere Belastungen höherer Einkommen, eine bessere Anlage des Pflegevorsorgefonds sowie mehr Prävention, geriatrische Rehabilitation und Erhalt der Selbstständigkeit genannt.

Die Richtung ist damit erkennbar: Die Pflegeversicherung soll übersichtlicher, finanziell tragfähiger und stärker auf tatsächliche Pflegebedürftigkeit ausgerichtet werden.

Warum die Reform notwendig ist

Ohne Reform droht die Pflegeversicherung immer tiefer in eine Finanzierungskrise zu geraten. Das betrifft nicht nur Beitragszahlende, sondern am Ende auch Pflegebedürftige, Angehörige, ambulante Dienste und Einrichtungen. Wenn Ausgaben dauerhaft schneller steigen als Einnahmen, entsteht politischer Druck: Beiträge steigen, Leistungen werden gekürzt oder der Bund muss stärker einspringen.

Eine Reform ist deshalb nicht nur eine Sparmaßnahme. Sie ist auch der Versuch, die Pflegeversicherung langfristig handlungsfähig zu halten. Denn ein System, das finanziell aus dem Gleichgewicht gerät, verliert Verlässlichkeit – gerade für diejenigen, die später auf Pflege angewiesen sind.

Besonders wichtig wird dabei sein, zwischen leichter Unterstützung und echter Pflegebedürftigkeit sauber zu unterscheiden. Frühe Hilfen können sinnvoll sein, etwa um Angehörige zu entlasten oder eine Wohnraumanpassung zu ermöglichen. Gleichzeitig muss die Pflegeversicherung ihre begrenzten Mittel so einsetzen, dass Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf nicht schlechter gestellt werden.

Die offene Streitfrage

Kritik gibt es dennoch. Patientenschützer, Linke und Caritas warnen davor, die Reform zu stark bei Pflegebedürftigen und Angehörigen anzusetzen. Sie fordern unter anderem, versicherungsfremde Leistungen stärker aus Steuermitteln zu finanzieren.

Dabei steht auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in der Kritik. Er weigere sich weiterhin, versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Der Bundesrat hatte zuvor auf Initiative Baden-Württembergs gefordert, dass der Bund solche gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus Steuermitteln bezahlt.

Diese Kritik ändert aber nichts an der Grundfrage: Die Pflegeversicherung braucht eine tragfähige Neuordnung. Entscheidend wird sein, ob die Reform nur Leistungen begrenzt – oder ob sie zugleich mehr Klarheit, bessere Steuerung und verlässliche Unterstützung für wirklich pflegebedürftige Menschen schafft.

Für Menschen mit Demenz bleibt wichtig: Ihr Unterstützungsbedarf darf nicht wieder unterschätzt werden. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff war hier ein fachlicher Fortschritt. Eine Reform sollte deshalb nicht die Anerkennung kognitiver und psychischer Einschränkungen zurücknehmen, sondern die Leistungen zielgenauer, transparenter und langfristig finanzierbar machen.

Quellen

Ärzteblatt: Warken gibt erste Details zur Pflegereform bekannt

GKV-Spitzenverband / IGES: Entwicklung der Pflegeprävalenzen und weiterer Kennzahlen seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

GKV-Spitzenverband: Starker Anstieg Pflegebedürftigkeit – Zugang zur Pflege in unteren Pflegegraden prüfen

Baden-Württemberg: Bundesrat fordert Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Bundessteuermitteln

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Jochen Gust

Pflegefachperson, Projektmitarbeiter, Demenzbeauftrager im Krankenhaus, Autor, Moderator, Dozent

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