Seit dem 01.01.2023 können Krankenhäuser in NRW eine Tagespauschale für Übergangspflege in Höhe von 237,50€ abrechnen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) erwartet eine Etablierung in der Fläche in diesem Jahr Übergangspflege als Entlassungspuffer Die
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