Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt (Az. 5 AZR 505/20): auch auf dem sog. „grauen Pflegemarkt“ muss Mindestlohn für die Beschäftigten bezahlt werden. Verdi vertrat dankenswerter Weise die Interessen einer Bulgarin, die eine Seniorin sieben Tage die Woche betreute. Der Aufschrei ist
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