Corona: keine Testpflicht, keine Strafen

Menschen mit Demenz gehören zu den besonders gefährdeten Personen schwere Verläufe bei einer Infektion mit dem Corona-Virus zu erleiden. Neben dem zumeist höheren Lebensalter können andere Erkrankungen das Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung begünstigen – im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz ist auch das Immunsystem geschwächt.

Um eine Verbreitung von des Sars-CoV-2-Virus einzudämmen bzw. zu verhindern, sind viele Maßnahmen ergriffen worden in diesem Jahr. Besonders wichtig die AHA-Regel, die zwischenzeitlich um L + C erweitert wurden.

A = Abstand halten

H = Hygieneregeln beachten

A = Alltagsmaske tragen

L und C stehen für Lüften und dafür die Corona-WarnApp zu nutzen.

Menschen mit Demenz halten sich nicht an Hygieneregeln

Diese Maßnahmen sind sinnvoll und wichtig. Was geschieht aber, wenn Menschen mit Demenz im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen entsprechend nötige Bestimmungen nicht einhalten, weil sie sich die Regeln nicht merken können und oder deren Notwendigkeit nicht verstehen?

Zunächst einmal sind es in erster Linie Pflegende, welche für die Einhaltung von Hygienebestimmungen durch Menschen mit Demenz im Krankenhaus oder Pflegeheim sorgen sollen. Sie laufen den Betroffenen nach, bringen sie zurück in ihre Zimmer, waschen ihnen die Hände, ziehen wenn die Situation es erfordert ihnen Alltagsmasken an und aus und wieder zurecht, wenn sie verrutscht sind usw. . Wie hält man Menschen mit Demenz davon ab, ein Isolierzimmer zu verlassen oder eine entsprechende Zone nicht zu betreten?

Dies kann vielfach nur unter ständiger menschlicher Begleitung gelingen. Hauptsächlich durch Pflegende, an denen es schon vor Corona an allen Ecken und Kanten mangelte.

Es ist zu befürchten, dass neben allen Schwierigkeiten und Folgen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 eines Tages auch attestiert werden muss: es war auch das Jahr, in dem Fixierungen bei Menschen mit Demenz zugenommen haben und der Verbrauch an Psychopharmaka in die Höhe geschossen ist. Sofern das untersucht wird.

Teststrategie

Zu den wichtigsten Maßnahmen des Infektionsschutzes und der Verhinderung einer unkontrollierten Zunahme an Covid-19-Erkrankungen gehört die Durchführung entsprechender Tests. Mit der am 15. Oktober 2020 in Kraft getretenen Verordnung hat die Bundesregierung dies geregelt, um zusätzlich einen besseren Schutz in Kliniken und Pflegeheimen zu erreichen.  

Was aber, wenn sich Menschen mit Demenz in Unkenntnis der Notwendigkeit weigern, an einem solchen Test mitzuwirken? Den Vorgang ablehnen, sich wehren? Auch wird nur bleiben, dass vor allem Pflegefachfrauen und -männer zusammen mit Angehörigen versuchen dürften, zu überzeugen.

Kein Zwang

Zwang, der Einsatz von Gewalt, bei Nichteinwilligung und Abwehr des Vorgangs darf es nicht geben. Dennoch bleibt, wie beim Einhalten entsprechender Hygieneregeln die Befürchtung, dass immer wieder „nachgeholfen“ werden wird. Mehr oder weniger sanft. So hoch der Druck im Einzelnen sein mag und so vernünftig und nachvollziehbar die Gründe dafür individuell sein mögen: Recht wird deshalb nicht daraus.

Auf Nachfrage erklärt das Bundesministerium für Gesundheit:

(Antwort v. 12.11.2020 aus d. Referat L7 (Pressestelle), Hervorhebungen von mir / JG)

Der Infektionsschutz, Isolation, Quarantäne, Hygieneregeln und auch die Testungen bleiben besonders sensible Themen in der praktischen Durchführung mit Menschen mit Demenz. Pflegende, Betreuungskräfte, Angehörige und Betreuer müssen darauf achten, dass aus Versuchen zu überzeugen, aus Begleitung und Anleitung keine widerrechtliche Durchsetzung wird. Empfehlungen des Robert Koch Instituts zum Management von Covid-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.

Bleiben Sie gesund.
Jochen Gust

Foto von Mufid Majnun/ Unsplash

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Jochen Gust

Pflegefachperson, Projektmitarbeiter, Demenzbeauftrager im Krankenhaus, Autor, Moderator, Dozent

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