Am 8. September wird in Deutschland der Tag der pflegenden Angehörigen begangen. Ein Anlass, um nicht nur auf ihre heutige Situation zu schauen, sondern auch zurück: Wie hat sich die Unterstützung von Menschen verändert, die einen Angehörigen zu Hause pflegen? Und welche Rolle spielte dabei die Einführung der Pflegeversicherung?
Auch auf europäischer Ebene ist die Situation pflegender Angehöriger inzwischen stärker in den Fokus gerückt: Seit 2020 wird auf Initiative des europäischen Netzwerks Eurocarers jährlich am 6. Oktober der European Carers Day begangen. Denn so selbstverständlich Pflegegeld, Verhinderungspflege oder Rentenbeiträge für Pflegepersonen heute erscheinen mögen: Viele dieser Leistungen sind vergleichsweise jung.
1995: Pflege wird zum eigenen Zweig
Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 veränderte sich die Absicherung von Pflegebedürftigkeit grundlegend. Pflege war zwar auch danach ausdrücklich nicht vollständig durch die Versicherung finanziert. Aber erstmals gab es einen eigenen Sozialversicherungszweig, der auch die Pflege durch Angehörige systematisch unterstützte.
Pflegebedürftige konnten beispielsweise Pflegegeld erhalten, wenn ihre Versorgung zu Hause sichergestellt wurde. In den damaligen drei Pflegestufen betrug es 400, 800 beziehungsweise 1.300 D-Mark monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen übernahm die Pflegeversicherung zudem Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig Pflegende. In den folgenden Jahrzehnten kamen weitere Leistungen und Rechte hinzu: Entlastungsangebote, Pflegezeit, Familienpflegezeit, Pflegeunterstützungsgeld, Verhinderungspflege und eine umfangreichere soziale Absicherung.

Immer mehr Menschen werden zu Hause gepflegt
Wie bedeutend Angehörige für die Versorgung sind, zeigen die Zahlen.
Bei der ersten bundesweiten Pflegestatistik 1999 gab es rund 2,02 Millionen Pflegebedürftige. 1,44 Millionen von ihnen wurden zu Hause versorgt. Rund 1,03 Millionen erhielten ausschließlich Pflegegeld und wurden in der Regel zu Hause durch Angehörige versorgt. 2023 waren bereits 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig. 4,89 Millionen – knapp 86 Prozent – lebten zu Hause. Rund 3,1 Millionen Pflegebedürftige erhielten ausschließlich Pflegegeld und wurden überwiegend durch Angehörige gepflegt.
Die Zahlen sind allerdings nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar. Insbesondere der seit 2017 geltende, weiter gefasste Pflegebedürftigkeitsbegriff führte dazu, dass heute auch Menschen als pflegebedürftig anerkannt werden, die nach den früheren Kriterien teilweise keinen oder nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch gehabt hätten.
Demenz: Lange ein blinder Fleck
Menschen mit Demenz passten lange nur unzureichend in das System der Pflegeversicherung. Entscheidend war vor allem der körperliche Hilfebedarf – etwa beim Waschen, Anziehen oder Essen. Beaufsichtigung, Orientierung, Beruhigung oder die ständige Präsenz von Angehörigen wurden dagegen kaum erfasst.
Ab 2002 kamen deshalb schrittweise zusätzliche Leistungen für Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ hinzu. Der grundlegende Wandel folgte 2017 mit der Einführung der fünf Pflegegrade. Seitdem zählt stärker, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden berücksichtigt. Für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen war das ein entscheidender Fortschritt.
Mehr Unterstützung – aber ein System unter Druck
Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden über drei Jahrzehnte erheblich erweitert. Gleichzeitig ist die Zahl der Menschen, die Leistungen erhalten, stark gestiegen.
Das bringt die soziale Pflegeversicherung zunehmend unter finanziellen Druck. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes entstand allein im ersten Halbjahr 2026 ein Defizit von 770 Millionen Euro. Die Ausgaben lagen elf Prozent über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum, die Beitragseinnahmen stiegen dagegen lediglich um 3,9 Prozent.
Neben der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger spielen steigende Kosten der Versorgung und der demografische Wandel eine Rolle. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kamen 1998 noch 29 Beitragszahlende auf einen Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung. 2025 waren es nur noch zehn. Die politische Diskussion dreht sich deshalb zunehmend um eine schwierige Frage: Wie kann die Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen erhalten und verbessert werden, wenn gleichzeitig die Finanzierung stabilisiert werden muss?
Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung strukturell verändert und finanziell stabilisiert werden.
Vorgesehen sind unter anderem mehr Prävention, Änderungen bei der Begutachtung, eine neue Pflegebegleitung für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen sowie die Bündelung bisheriger Einzelleistungen in Budgets. Ab 2028 sollen die Leistungsbeträge außerdem jährlich entsprechend der Inflation angepasst werden.
Für Kritik sorgte die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent der bisherigen Beträge.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat inzwischen angekündigt, diese Kürzung nicht mittragen zu wollen und den Entwurf an dieser Stelle zu korrigieren.
Noch ist die Änderung jedoch nicht beschlossen. Das Gesetz befindet sich weiterhin im politischen Verfahren – welche Regelungen am Ende tatsächlich gelten werden, ist daher offen.
Was nach 30 Jahren bleibt
Die staatliche Unterstützung pflegender Angehöriger ist heute deutlich umfassender als zu Beginn der Pflegeversicherung. Und gerade bei Demenz hat sich auch das Verständnis davon verändert, was Pflege eigentlich bedeutet.
Doch eine Konstante zieht sich durch die gesamte Geschichte: Der größte Teil der Pflege findet weiterhin nicht in Einrichtungen, sondern zu Hause statt. Pflegende Angehörige sind deshalb nicht nur eine Gruppe, die Unterstützung durch das Pflegesystem benötigt. Ohne das, was Familien, Partner, Freunde und andere nahestehende Menschen jeden Tag leisten, wäre dieses Pflegesystem in seiner heutigen Form überhaupt nicht vorstellbar.
Jochen Gust




