„Die muss ins Heim!“ – Wirklich?

Als Demenzbeauftragte im Krankenhaus sind sie mit einer Reihe von Aufgaben und Anforderungen beschäftigt. In Ihrer Klinik dazu beizutragen, dass mit dem Thema Demenz systematisch und professionell umgegangen wird, gehört dazu. Zu Ihrer Liste sollte auch die systematische Beobachtung und Auswertung des Krankenhausaufenthaltes gehören.

Menschen mit Demenz kehren oft nach der Behandlung im Krankenhaus nicht mehr in die eigene Häuslichkeit zurück. Das hat eine ganze Reihe von Ursachen, die natürlich nicht immer im Einflussbereich des Krankenhauses liegen. Beispielsweise kann der körperliche Zustand in Verbindung mit den häuslichen Bedingungen einfach keine verantwortbare Entlassung nach Hause zulassen.

Kann dieser Patient wirklich nicht Zuhause versorgt werden?

Es kommt jedoch meiner Erfahrung nach auch aus anderen Gründen zu Überleitungen in Pflegeheime. Hier liegen Potentiale und Aufgaben, die sie als Demenzbeauftragte nicht unbeachtet lassen sollten:

  1. Wird der Patient mit Demenz überhaupt gefragt wie und wo er künftig versorgt werden will? Und wie ernst wird in ihrem Haus der Wille des Patienten mit Demenz genommen?
  2. Werden pflegende Angehörige in den Entscheidungsprozess ausreichend miteinbezogen?
  3. Sind diejenigen die einen Umzug ins Pflegeheim empfehlen oder sogar darauf drängen auch diejenigen, die über die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung gut Bescheid wissen?
  4. Wenn der Patient mit Demenz aufgrund einer Verhaltensweise oder Reaktion („Patient steht mehrmals nachts auf und ist unruhig.“) Ins Pflegeheim umziehen soll: ist sichergestellt, dass man in der Zieleinrichtung besser mit der Verhaltensweise umgehen kann, als es in der eigenen Häuslichkeit möglich wäre?
  5. Wird ausreichend die Möglichkeit zur Kurzzeitpflege geprüft, statt sofort einem Umzug zur Langzeitpflege einzuleiten?
  6. Wird der Betroffene, seine An- und Zugehörigen und / oder rechtliche Betreuer frühzeitig auf den Entlassungstermin vorbereitet und hingewiesen um ausreichend Gelegenheit zu haben, sich Gedanken über die weitere Versorgung zu machen und ggfs. erforderliche Schritte in die Wege leiten zu können?

Für alle sechs Punkte gilt: geschieht das nach einem System und standardisiert? Erfolgt die entsprechende Dokumentation und Auswertung?

Werten Sie aus, was geschieht

Untersuchen Sie als Demenzbeauftragte, wieviele Patienten mit Demenz Ihres Hauses nach dem Klinikaufenthalt nach Hause gehen und wieviele nicht. Vermutlich wird man im Entlassmanagement oder Controlling Ihnen hierfür Rohdaten liefern können.

Anschließend gilt es zu untersuchen, welche Umstände zu einer Entlassung in die Häuslichkeit und welche zu einer Entlassung ins Pflegeheim führen. Lassen sich bestimmte Faktoren identifizieren? Liegen davon welche im Einflussbereich des Krankenhauses?

Daraus können Sie wahrscheinlich neue Ansätze entwickeln, das outcome der Behandlung von Patienten mit Demenz zu verbessern.

Items die Sie dazu untersuchen sollten, machen Sie anhand bestehender Assessments fest. In einem weiteren Schritt können diese ggfs. erweitert werden um z.B. Gehstörungen und schwierige Verhaltensweisen oder Komplikationen wie z.B. ein Delir in Beziehung setzen zu können. Auf diese Weise finden Sie vielleicht ganz neue Wege für Ihr Haus, systematisch die Arbeit mit Patienten mit Demenz und den Behandlungserfolg zu verbessern. Und es wird dazu beitragen, diejenigen wieder nach Hause zu bringen, bei denen es möglich ist.

Viel Erfolg.

Ihr

Jochen Gust

Foto by: Mariia Chalaya on Unsplash

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