Erleichterung bei Versicherungsauskunft

Zum 01.01.24 tritt unter anderem eine Regelung in Kraft, die regelmäßige Antragspflichten für Versicherte überflüssig macht. Künftig müssen die Kassen auf Wunsch von sich regelmäßig informieren. Ein einmaliger Antrag reicht dafür aus.

Pflegebedürftige bzw. deren rechtliche Vertreter konnten via eines Antrages auf Versichertenauskunft bei ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen, welche Leistungen z.B. der Pflegedienst abgerechnet hat. Gerade beim Thema Demenz haben das bevollmächtigte Angehörige zum Teil auch genutzt, um festzustellen welche Leistungen ggfs. bisher bereits genutzt wurden hinsichtlich der Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen oder auch Kurzzeitpflege. Insbesondere wenn die Demenzerkrankung fortschritt, bekommen Bevollmächtigte häufig keine genauen Auskünfte vom Betroffenen selbst und Unterlagen sind nicht leicht oder gar nicht auffindbar.

Bislang war es so, dass diese sogenannte Versichertenauskunft auf Antrag erteilt wurde. Neu ist nun, dass ab dem 01.01.2024 ein einmaliger Antrag reicht, um regelmäßig automatisch die Versichertenauskunft zugesandt zu bekommen. Eine Übersicht über die verbrauchten bzw. in Anspruch genommenen Leistungen erstellt die Kasse künftig nach Antrag halbjährlich und sendet sie entsprechend automatisch zu bzw. stellt die Informationen online zur Verfügung.

Versicherte bzw. Bevollmächtigte die eine Versichertenauskunft beantragen, können dies formlos tun und auf den diesbezüglich geänderten §108 des SGB XI hinweisen. Falls das online-Portal nicht genutzt wird, sollte um die schriftliche Zusendung gebeten werden.

Jochen Gust

Möchten Sie über neue Artikel und Infos rund ums Thema Demenz informiert werden?

Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter um nichts mehr zu verpassen.

Kein Spam! Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung.

Jochen Gust

Pflegefachperson, Projektmitarbeiter, Demenzbeauftrager im Krankenhaus, Autor, Moderator, Dozent

Related Posts

Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie: Was das neue Gesetz für die Versorgung bedeuten könnte

Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Für Menschen mit Demenz und ihre Teams könnte das heißen: schneller handeln, gezielter…

Continue reading
Rehabilitation bei Demenz – neue Impulse aus dem World Alzheimer Report 2025

Der neue World Alzheimer Report 2025 von Alzheimer’s Disease International trägt den Titel „Reimagining life with dementia – the power of rehabilitation“. Er fordert einen Paradigmenwechsel: Menschen mit Demenz sollen…

Continue reading

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

You Missed

Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie: Was das neue Gesetz für die Versorgung bedeuten könnte

Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie: Was das neue Gesetz für die Versorgung bedeuten könnte

Hürden- und Stellungsfehler: das provoziert tätliche Übergriffe von Menschen mit Demenz

Hürden- und Stellungsfehler: das provoziert tätliche Übergriffe von Menschen mit Demenz

MCI: Was intergenerationelle Aktiv-Programme leisten müssen – und Betroffene brauchen

MCI: Was intergenerationelle Aktiv-Programme leisten müssen – und Betroffene brauchen

Kontinuierliche Begleitung durch geschulte Pflegefachpersonen schließt Versorgungslücken

Kontinuierliche Begleitung durch geschulte Pflegefachpersonen schließt Versorgungslücken

Relevant sprechen statt diskutieren: situative Kommunikation mit Menschen mit Demenz

Relevant sprechen statt diskutieren: situative Kommunikation mit Menschen mit Demenz

Einzel- oder Doppelzimmer? Was ist besser?

Einzel- oder Doppelzimmer? Was ist besser?