Ein Arbeitspapier der Fakultät für Sozialwissenschaft der RUB stellt der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein ungemütliches Zeugnis aus: Gerechtigkeitsfragen entstehen weniger nur durch „zu hohe Heimkosten“, sondern vor allem durch die unterschiedliche Systemlogik zwischen häuslicher und stationärer Pflege.
Drei Punkte stechen heraus
Erstens: Die SPV ist zwar als Teilversicherung gedacht, aber es ist nicht klar definiert, welcher „Teil“ eigentlich abgesichert werden soll. Dadurch entsteht ein System, das je nach Versorgungssetting anders wirkt – mit schwer vermittelbaren Verteilungseffekten.
Zweitens: Pflegegrade bilden Hilfebedürftigkeit ab, aber nicht automatisch den konkreten Hilfebedarf und die entstehenden Kosten. Gleicher Pflegegrad kann in der Praxis sehr unterschiedliche Unterstützungsumfänge bedeuten – und damit auch sehr unterschiedliche finanzielle Belastungen.
Drittens: Das Papier macht „unsichtbare Eigenanteile“ in der Häuslichkeit sichtbar, indem es informelle Pflegezeit monetarisiert. Ergebnis: Der geschätzte Eigenanteil zu Hause liegt im Median bei rund 2.085 Euro pro Monat; in höheren Belastungslagen deutlich darüber. Zum Vergleich werden für die stationäre Pflege (ohne Unterkunft und Verpflegung) durchschnittliche pflegebedingte Eigenanteile in einer Größenordnung von grob 910 bis 1.916 Euro pro Monat genannt – je nach Verweildauer. Daraus folgt: Für viele Haushalte kann häusliche Pflege finanziell (und organisatorisch) belastender sein als häufig angenommen.
Das Papier ist keine amtliche Reformvorlage, sondern eine Gerechtigkeitsanalyse
Gerade für die Häuslichkeit weist die Autorin ausdrücklich auf Datenlücken hin und arbeitet deshalb mit transparenten, eher konservativen Schätzannahmen. Trotzdem ist die Botschaft politisch relevant: Wer über „Fairness“ in der Pflegeversicherung spricht, sollte ambulante Belastungen und die Rolle von An- und Zugehörigen systematisch mitdenken – und nicht ausschließlich auf den Eigenanteil im Heim schauen.
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