Soziale Medien bzw. die Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram, Tiktok, Pinterest, Xing, Linkedin usw. machen neben Messengern wie WhatsApp einen schnellen Austausch durch Vernetzung möglich. Das Verbreiten von Wissen oder Meinungen, Einblicke in den beruflichen oder privaten Alltag und die mehr oder minder direkte Kommunikation mit den damit untereinander digital vernetzen Nutzern sind die Kernelemente. Die meistgenutzte Plattform ist Facebook – allerdings nicht die beliebteste.
SocialMedia im Gesundheitswesen
Auch Institutionen aus dem Gesundheitswesen sind immer häufiger in SozialenMedien vertreten – etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und Pflegedienste. Gerade aufgrund des Fachkräftemangels und finanziellen Drucks nutzen sie die Plattformen um ihre Themen und Anliegen mehr Menschen zu transportieren und zur Mitarbeitergewinnung. Je nach Machart werden interessante Einblicke aus Medizin und Pflege transportiert, Geschichten erzählt und Kampagnen initiiert oder unterstützt. Was dabei leicht und fröhlich wirkt sind immer öfter Imagekampagnen, die mit hohem finanziellem und zeitlichem Aufwand geplant und veröffentlicht werden – ganz wie in anderen Branchen auch.
Krank, verletzt, pflegebedürftig – online
Auch Pflegekräfte sind selbstverständlich auf SocialMedia vertreten. Und es ist kein neuer Trend, Fotos von sich selbst im Kasack zu teilen. Während der Coronapandemie nahmen Fotos im Vollschutz zu, auch in meinen „Bubbles“. Gut so, wenn Kolleginnen und Kollegen zeigen wie ihr Alltag aussieht, wer die Belastungen wirklich trägt, wenn sie ihr Wissen weitergeben. Soziale Medien können einen wertvollen Beitrag auch für und durch Pflegende für die Pflege leisten.
Es gibt allerdings auch eine andere Seite, sozusagen eine „dunkle Seite der SocialMedia-Pflege“. Dann, wenn er Wunsch zu verdienen – die Währung heißt Aufmerksamkeit – ethische und rechtliche Grenzen verletzt. Auch auf Twitter, Instagram, Tiktok, Facebook etc. gibt es Pflegekräfte die für ihr Aufmerksamkeitseinkommen bereit sind, Grenzen zu überschreiten. Das Selfie mit der verwirrten alten Dame im Pflegeheim die gerade besonders wütend schaut, der Alzheimerpatient der sich völlig falsch angezogen hat und so lustig damit aussieht, „der Opa mit Lätzchen“ – mit wenigen Klicks online gestellt. Zur Schau gestellt. Gier frisst Moral, so machte mich eine ehemalige Kollegin auf einen Fall in ihrem Haus aufmerksam, der zufällig entdeckt wurde und nicht folgenlos blieb. Und auch auf Twitter fand ich eine Diskussion dazu, in der sich teilweise mit großer Bestürzung darüber geäußert wurde, was „Pflege“ so veröffentlicht.
Verletzungen können Folgen haben – und sie sollten
Der ICN-Kodex erwähnt nicht umsonst auch die sozialen Medien.
In Gesprächen wurde mir klar, dass es häufig Unklarheiten gibt zu dem, was erlaubt oder nicht erlaubt ist – rechtlich gesehen. Daher habe ich in der aktuellen Ausgabe von Demenz Pflege und Betreuung mit dem bekannten Anwalt Chan-jo Jun darüber gesprochen.
Arbeitgeber sind dringend gefordert, Spielregeln für Selfies während der Arbeit festzulegen. Vielfach, aber nicht immer, wird dies bereits für die eigenen Räumlichkeiten in Arbeitsverträgen geregelt. Mitarbeitende im Gesundheitswesen sollten stets kritisch mit Videos und Fotos in den sozialen Medien umgehen – und sich fragen, ob sie einen Beitrag „liken“ würden, würde ihr eigener Verwandter, ein Großeltern- oder Elternteil, so öffentlich dargestellt.
Das Einverständnis der Abgebildeten ist stets zwingende Voraussetzung. Ob eine Person mit fortgeschrittener Demenz zur Mitwirkung für ein Onlinevideo oder Selfie wirksam einwilligen kann, darf und muss immer bezweifelt werden.
Die Würde wahren bedeutet heute auch, sensibel darauf zu achten wem wir online unsere Aufmerksamkeit schenken – und im Zweifel auch im engsten Kolleg*innenkreis einzuschreiten.
Foto: Alex Green; Tracey le Blanc
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