Im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus muss die adäquate Weiterversorgung von Patienten sichergestellt sein. Doch immer öfter ist es unmöglich, zum geplanten Entlasszeitpunkt einen Kurzzeitpflege- oder Rehaplatz zu finden oder einen ambulanten Pflegedienst. In diesen Fällen ist Übergangspflege möglich.
Patienten dürfen nicht „ins Nichts“ entlassen werden
Die sogenannte Übergangspflege soll die Lücke schließen, die sich zwischen geplanter Entlassung und Weiterversorgungsmöglichkeit in der Praxis öfter ergibt. Pflegende Angehörige berichteten mir in der Vergangenheit immer wieder von Entlassungen, obwohl keine geeignete Weiterversorgung sichergestellt war. Andererseits behielten Kliniken nicht selten Patienten länger als medizinisch notwendig im Krankenhaus aus dem gleichen Grund – ohne dafür vergütet zu werden.
Versorgungsbrüche vermeiden
Sogenannte „blutige Entlassungen“ oder Entlassungen ohne geeignete Weiterversorgungsmöglichkeit sollen eigentlich durch das Entlassmanagement der Krankenhäuser vermieden werden. Nicht immer funktionierte das jedoch gut. Das führte auch zu sogenannten „Drehtüreffekten“ – kaum entlassen, war der Patient schon wieder in der Klinik.
Übergangspflege kann dazu beitragen, eine Versorgungslücke zu schließen.
Noch, so zumindest mein Wissensstand, ist die ÜBergangspflege nicht überall etabliert. Zumal Krankenhäuser über eine Unterfinanzierung selbiger klagen. Mancher Klinikchef*in hingegen meint, dass die aktuell bezahlten Sätze für Übergangspflege besser seien als nichts.
Das grundsätzliche Problem der Verdichtung der Krankenhausarbeit, der kurzen Liegedauern, der Überlastung kann möglicherweise mit Übergangspflege abgepuffert werden. Die fehlenden ambulanten Strukturen und Kapazitäten indes ersetzt sie nicht. Weitere Informationen finden Interessierte im FAQ Übergangspflege im Krankenhaus der Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG).
Jochen Gust
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