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	<title>vollmacht Archive - Demenz im Krankenhaus</title>
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		<title>Gefahr der finanziellen Ausbeutung: Menschen mit Demenz besonders gefährdet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2025 06:51:42 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2025/10/14/gefahr-der-finanzielle-ausbeutung-menschen-mit-demenz-besonders-gefaehrdet/">Gefahr der finanziellen Ausbeutung: Menschen mit Demenz besonders gefährdet</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Die ZQP-Analyse 2025 beleuchtet finanzielle Ausbeutung pflegebedürftiger Menschen aus Sicht von 1.006 pflegenden Angehörigen. Im Zentrum stehen Nähebeziehungen und professionelle Unterstützung – Cyberkriminalität wird ausdrücklich getrennt betrachtet. Insgesamt berichten 16 % der Befragten von mindestens einem Verdachtsfall finanziellen Missbrauchs in den letzten zwölf Monaten; bei Demenz liegt dieser Anteil signifikant höher (23 %) als ohne Demenz (14 %).</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld nennen 8 % einen frischen Verdachtsfall (weitere 7 % länger zurückliegend). Genannt werden u. a. das An-sich-Bringen von Geld/Wertsachen (3 %), Manipulation zu Übertragungen (3 %), Unterschlagung bei Besorgungen (2 %) sowie das Vereinnahmen von Pflegegeld ohne Zustimmung (1 %). Häufig stammt der Verdacht von der pflegebedürftigen Person selbst (50 %) oder von Angehörigen (49 %). Auch Missbrauch von Vorsorge-/Bankvollmachten wird berichtet (3 % in den letzten zwölf Monaten).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verdacht auf Leistungsbetrug &#8211; Cyberkriminalität und Geschenke nachrangig </h2>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Wo externe Dienste eingebunden sind, erinnern sich 12 % an Verdachtsfälle gegen professionelle Unterstützerinnen/Unterstützer im letzten Jahr. Konkret geht es etwa um abgerechnete, aber nicht (voll) erbrachte Leistungen (10 %), über die Wünsche hinausgehende Leistungen (4 %), unrechtmäßig an sich gebrachte Werte (2 %) oder das gezielte Beeinflussen zu Geschenken (1 %). Zusammengenommen nennt die Studie damit ein deutliches Risikobild für Menschen mit Demenz in Nähe- und Unterstützungssystemen.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Parallel zeigen die Befragten eine hohe Grundsorge: 90 % halten Pflegebedürftige allgemein für besonders gefährdet, finanziell geschädigt zu werden; 50 % sorgen sich konkret um die von ihnen betreute Person, bei Demenz 55 %. Zugleich brauchen viele Betroffene Hilfe bei Geldgeschäften: 57 % der Angehörigen unterstützen regelmäßig, derweil ein Teil der Pflegebedürftigen weiterhin über eigene Ressourcen verfügt.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Cyberkriminalität bleibt ein wichtiger, aber nachgeordneter Befund: 37 % berichten mindestens einen Fall von (versuchtem) Betrug/Trickdiebstahl durch Unbekannte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Transparenz und finanzielle Selbstbestimmung</h2>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Finanzielle Ausbeutung spielt sich oft dort ab, wo Vertrauen herrscht – in Familie, Freundeskreis und professioneller Hilfe. Menschen mit Demenz sind dabei besonders vulnerabel. Prävention bedeutet deshalb, finanzielle Selbstbestimmung sensibel zu sichern, Zuständigkeiten transparent zu regeln (z. B. bei Vollmachten) und zugleich Angehörige zu entlasten und zu informieren; Cyberrisiken sollten mitgedacht, aber nicht isoliert behandelt werden.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle: <a href="https://www.zqp.de/angebot/finanzielle-ausbeutung/">Eggert, S., &amp; Teubner, C. (2025). Finanzielle Ausbeutung pflegebedürftiger Menschen und die Perspektive pflegender Angehöriger in Deutschland. Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), Berlin. DOI: 10.71059/ATJI8885. ISSN (online): 3052-0231.</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Vorsicht Vollmacht: wenn Menschen mit und ohne Demenz alles verlieren</title>
		<link>https://demenz-im-krankenhaus.de/2024/09/28/vorsicht-vollmacht-wenn-menschen-mit-und-ohne-demenz-alles-verlieren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Sep 2024 19:07:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik und Panorama]]></category>
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<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2024/09/28/vorsicht-vollmacht-wenn-menschen-mit-und-ohne-demenz-alles-verlieren/">Vorsicht Vollmacht: wenn Menschen mit und ohne Demenz alles verlieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Menschen mit Demenz sind aufgrund ihrer Erkrankung besonders gefährdet, Opfer von Missbrauch zu werden. Ihre zunehmenden kognitiven Einschränkungen und die Schwierigkeiten, sich verbal auszudrücken, machen sie besonders verwundbar. Leider führt die Diagnose Demenz oft dazu, dass Außenstehende den Betroffenen ihre Glaubwürdigkeit absprechen. Dies schafft Raum für Missbrauch und Misshandlung. Betroffene können schwer geschädigt werden &#8211;  körperlich oder psychisch-emotional. Und vor allem auch finanziell.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Viele pflegende Angehörige übernehmen via Vollmacht Aufgaben, aber auch Rechte und Pflichten, die zwingend nötig sind um den Alltag und die Versorgung von Menschen mit Demenz organisieren und leisten zu können. Das ist aller Ehren wert und das gegenwärtige professionelle Versorgungssystem könnte die tagtäglich durch pflegende Angehörige erbrachte Leistung nicht kompensieren, fiele sie weg. So weit, so bekannt. Doch es gibt eben auch die andere Seite. Vollmachten werden von Angehörigen oder auch Dritten für den eigenen Vorteil zum Schaden der Betroffenen genutzt. <a href="https://www.vollmachtmissbrauch.de/">Rechtsanwältin Hilda Winnebeck hat sich mit ihrer Initiative dem Thema Vollmachtmissbrauch verschrieben</a>. Sie stellt wichtige Informationen bereit, um Menschen zu sensibilisieren und Betroffene zu unterstützen. Denn in vielen Fällen wird der Missbrauch durch die Vollmacht der Betroffenen erst möglich.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-secondary-color has-text-color has-link-color wp-elements-7b5d6645a814066a45092f1aa6b83498"><strong>Von der Vollmacht zur Ausbeutung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zentraler Aspekt des Missbrauchs ist die Ausnutzung von Vollmachten. Oft geht es dabei nicht nur um das Vermögen der Betroffenen, sondern auch um Leistungen aus der Pflegeversicherung. Für die Senioren kann dies gravierende Folgen haben – bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen, wenn notwendige pflegerische oder medizinische Versorgung verweigert wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Problem ist erschreckend groß, doch bleibt es in den meisten Fällen unsichtbar. In Deutschland gibt es keine genauen Statistiken über das Ausmaß dieses Missbrauchs. Nur Berlin hat bislang eine spezialisierte Dienststelle beim Landeskriminalamt (LKA), die sich mit der Bekämpfung und Prävention von Vollmachtmissbrauch befasst. Das Dunkelfeld ist daher hoch.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-secondary-color has-text-color has-link-color wp-elements-536a42363bfce50cef3afa2012dff8c9"><strong>Ein vertrautes Bild für Pflegefachpersonen</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Pflegefachpersonen kennen diese Szenarien gut: Während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Kurzzeitpflege wird plötzlich die Wohnung einer pflegebedürftigen Person gekündigt und ausgeräumt – ohne deren Zustimmung bzw. obwohl Patienten eindeutig äußern, wieder nach Hause zu wollen. Oder in der Langzeitpflege werden wichtige Dinge wie feste Schuhe, ein Hörgerät oder die Brille werden verweigert mit dem Hinweis auf die Kosten. Die Teilnahme an Aktivitäten wie Ausflügen oder Friseurbesuchen wird mit den Worten „Lohnt doch nicht mehr“ abgetan. Besonders in der häuslichen Pflege treten häufig innerfamiliäre Konflikte zutage, bei denen es letztlich oft um das Vermögen der Pflegebedürftigen geht. Natürlich bedeuteten nicht jede Ablehnung oder jeder Konflikt, dass hier eine Vollmacht missbraucht wird. Trotzdem sollten und müssen auch Pflegefachpersonen wachsam bleiben und die ihnen anvertrauten Menschen vor Missbrauch schützen.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-secondary-color has-text-color has-link-color wp-elements-f9a51a36b5fde5331c5cbf9badbf478a"><strong>Vollmachtmissbrauch folgt einem Muster</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Obwohl der Ablauf eines solchen Missbrauchs variieren kann, lässt sich dennoch ein typisches Muster erkennen.</p>



<div class="wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-8f761849 wp-block-columns-is-layout-flex">
<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:66.66%">
<figure class="wp-block-image size-large"><a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/09/infokastenkontrollbetreuer.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="1024" src="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/09/infokastenkontrollbetreuer-1024x1024.jpg" alt="" class="wp-image-2516" srcset="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/09/infokastenkontrollbetreuer-1024x1024.jpg 1024w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/09/infokastenkontrollbetreuer-300x300.jpg 300w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/09/infokastenkontrollbetreuer-150x150.jpg 150w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/09/infokastenkontrollbetreuer-768x768.jpg 768w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/09/infokastenkontrollbetreuer.jpg 1120w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></a></figure>
</div>



<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:33.33%">
<p class="has-highlight-color has-text-color has-link-color wp-elements-12b8182166ad90e29e3a9faaf93df167 wp-block-paragraph"><strong>Phase 1: Das hilfsbereite Auftreten.</strong> Zunächst geben sich die Missbrauchenden betont hilfsbereit, oft auch in Bereichen, in denen die betroffene Person noch gar keine Unterstützung benötigt. Eine (Über-)Fürsorglichkeit wird regelrecht zur Schau gestellt. </p>
</div>
</div>



<ul class="wp-block-list">
<li class="has-highlight-color has-text-color has-link-color wp-elements-c7157f77fdddfbd8ea120d5dce25ad76"><strong>Phase 2: Die Isolation.</strong> In dieser Phase wird das Opfer systematisch von seinem sozialen Umfeld abgeschottet. Die Pflegebedürftigen werden von früheren Vertrauenspersonen entfremdet, um die Kontrolle der Missbrauchenden zu festigen. Pflegefachpersonen können in dieser Phase beispielsweise gebeten werden, keine Telefonate oder Besuche von Familienmitgliedern zuzulassen.</li>



<li class="has-highlight-color has-text-color has-link-color wp-elements-a7352b4ada2fff0ae641b5d8e7c4f8dc"><strong>Phase 3: Die Ausbeutung.</strong> Sobald die Betroffenen isoliert sind, nutzen die Missbrauchenden ihre Vollmacht – meistens für finanzielle Zwecke. Häufig werden auch lebenswichtige Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte gezielt zurückgehalten, um die Pflegebedürftigen weiter zu schwächen.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading has-secondary-color has-text-color has-link-color wp-elements-d12eb1a3076c19ffd24302a907ca5080"><strong>Wachsam bleiben und handeln</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es ist wichtig, dass Pflegefachpersonen solche Muster erkennen. Häufig wissen jedoch auch gestandene Pflegeprofis nicht, an wen sie sich wenden können, wenn sie den Missbrauch einer Vollmacht feststellen und haben z.B. von der Möglichkeit, eine Kontrollbetreuung bei Gericht anzuregen, nie gehört. Dabei ist es wichtig zu erkennen, dass man Geschehnissen keineswegs hilflos &#8222;zusehen&#8220; muss, die offensichtlich zum Schaden von Pflegebedürftigen sind. Pflegefachpersonen können und sollten hier ihre Vorgesetzen in die Pflicht nehmen, sie zu unterstützen. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Erste Informationen zur Missbrauchsthematik finden Interessierte auf der Webseite <a href="http://www.vollmachtmissbrauch.de">www.vollmachtmissbrauch.de</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2024/09/28/vorsicht-vollmacht-wenn-menschen-mit-und-ohne-demenz-alles-verlieren/">Vorsicht Vollmacht: wenn Menschen mit und ohne Demenz alles verlieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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		<title>Elektronische Patientenakte und Demenz</title>
		<link>https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/12/29/elektronische-patientenakte-und-demenz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Dec 2023 14:10:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Überall wird als besonderer Vorteil der elektronischen Patientenakte (ePA) betont, dass nur die Versicherten selbst darüber bestimmen, wer in welchem Umfang Zugriff auf die hinterlegten Daten hat. Das unterschlägt jedoch,&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/12/29/elektronische-patientenakte-und-demenz/">Elektronische Patientenakte und Demenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Überall wird als besonderer Vorteil der elektronischen Patientenakte (ePA) betont, dass nur die Versicherten selbst darüber bestimmen, wer in welchem Umfang Zugriff auf die hinterlegten Daten hat. Das unterschlägt jedoch, dass ein ganzer Teil der Versicherten faktisch nicht selbständig darüber verfügen kann und wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-tertiary-color has-text-color has-link-color wp-elements-3a59541c08b47983d37c8bff58151c93">ePA und die Datenfreigabe</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für <a href="https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/epa-app/">alle gesetzlich Versicherten soll die ePA</a> 2025 funktionieren. Damit werden Krankengeschichte, Befunde und Therapien an einem Ort gespeichert. Ziel ist der Effizienzgewinn – es entfallen Arbeitsschritte zur Informationsbeschaffung und auch Mehrfachuntersuchungen, die Patienten sehr belasten können, sollen damit entfallen. Patienten sollen selbst entscheiden können, wer welche Daten (wie lange) einsehen darf. Ohne die Einwilligung sollen weder Eintragungen in die elektronische Patientenakte möglich sein, noch Dritte diese abrufen können. Nutzbar ist die ePA per App, Onlineportal oder direkt beim Behandler – im Regelfall wird dies die Arztpraxis sein, per PIN und Gesundheitskarte. Weitere Informationen gibt <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte#collapse-control-6281">es hier beim Ministerium für Gesundheit</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die ePA soll für alle Versicherten freiwillig sein. Interessanter Weise finden sich auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (siehe Link oben) Antworten zu Regelungen bei Minderjährigen. Zu Menschen, die z.B. aufgrund Erkrankung nicht einwilligungsfähig oder nicht einsichtsfähig, kein Wort.</p>



<h1 class="wp-block-heading has-tertiary-color has-text-color has-link-color wp-elements-eac472f092b5ede08adccd4bbddc65ee">Bevollmächtigte und Betreuer müssen entscheiden</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Für die 1,8 Mio. Menschen mit Demenz in Deutschland werden zu einem großen Teil Dritte den Umgang mit der ePA bestimmen. Fraglich bleibt, in wie fern die (mutmaßlichen) Wünsche von Menschen mit Demenz hier Berücksichtigung finden werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/Alz/pdf/factsheets/infoblatt10_vorsorgeverfuegungen_dalzg.pdf">Bevollmächtigte / Betreuer</a> werden das Problem haben, dass zumindest bei fortgeschrittener Demenz Betroffenen kaum mehr zu vermitteln sein dürfte, was eine elektronische Patientenakte ist. Das ist problematisch hinsichtlich der Opt-Out-Lösung, die gewählt wurde. Das bedeutet in der Praxis: jede/r Versicherte ist dabei, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht. Schon in einem frühen Stadium kann sich das Problem der Handhabung für Betroffene und vor allem Hochaltrige ergeben, wenn der Umgang mit Apps und Internet nicht (mehr) leicht gelingt. Ausdrücklich sollen Versicherte sich an bestimmten Servicestellen helfen lassen können, wenn es um die Bearbeitung und Handhabung der ePA geht. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Thema Einwilligung in medizinische Maßnahmen gibt es ganze <a href="https://register.awmf.org/assets/guidelines/108-001l_S2k_Einwilligung_von_Menschen_mit_Demenz_in_medizinische_Ma%C3%9Fnahmen_2020-10_01.pdf">Abhandlungen (S2K-Leitlinie) für Mediziner</a>, und auch <a href="https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Recht/Patientenverfuegung_Demenz.pdf">Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer</a>. Wesentlicher Bestandteil ist stets, dass die Aufklärung über die Maßnahme adressatengerecht – d.h. verständlich, erfolgen soll. Das ist schwerlich auf den Einzelfall bezogen konkretisierbar, da dies wesentlich von den (verbliebenen) Fähigkeiten der Betroffenen abhängig ist. In jedem Fall setzt es Kenntnisse in der Kommunikation mit Menschen mit Demenz beim Behandler / Leistungserbringer voraus. In Sachen ePA müssen sich Betreuer und Bevollmächtigte damit auseinandersetzen, wie sie mit Betroffenen über die elektronische Patientenakte sprechen. Auf Nachfrage teilt das Gesundheitsministerium mit</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><em>Nimmt ein rechtlicher Betreuer für einen Versicherten den Aufgabenkreis Gesundheitssorge wahr, so gelten für seine Rechte und Pflichten die allgemeinen Vorschriften der §§ 1814 ff. BGB. Hiernach sind insbesondere die Wünsche der Betreuten bzw. der mutmaßliche Wille zu beachten. Für die ePA gibt es insoweit keine Spezialregelungen. Das heißt, der konkrete Handlungsbedarf für den Betreuer kann sich in jedem Einzelfall anders darstellen und hängt maßgeblich auch von den Kompetenzen und der natürlichen Einsichtsfähigkeit des Betreuten ab. Daher können insoweit keine allgemein gültigen Aussagen getroffen werden.</em></p>
<cite>Antwort des Referat L7 &#8211; Presse, Internet, Soziale Netzwerke<br>Bundesministerium für Gesundheit; 19.12.2023<br> </cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Informationskampagne für die Bevölkerung zum Thema wird derzeit seitens des Ministeriums vorbereitet. Sie soll die Akzeptanz der ePA in der Bevölkerung steigern und auch über Rechte und Pflichten informieren.</p>



<p class="has-text-align-right wp-block-paragraph"><a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/ihr-persoenlicher-gespraechstermin/">Jochen Gust</a></p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Informiert zum Thema Demenz bleiben Sie über den Newsletter dieser Seite oder abonnieren Sie den <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/10/23/demenzinfos-auf-dem-smartphone-whatsapp-kanal-demenz-gestartet/">Whatsapp-Kanal Demenz</a>. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-small-font-size wp-block-paragraph">Titelfoto von Tima Miroshnichenko on pexels</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/12/29/elektronische-patientenakte-und-demenz/">Elektronische Patientenakte und Demenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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		<title>Erleichterung bei Versicherungsauskunft</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Dec 2023 13:26:25 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[abrechnung pflegedienst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 01.01.24 tritt unter anderem eine Regelung in Kraft, die regelmäßige Antragspflichten für Versicherte überflüssig macht. Künftig müssen die Kassen auf Wunsch von sich regelmäßig informieren. Ein einmaliger Antrag reicht&#8230;</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Zum 01.01.24 tritt unter anderem eine Regelung in Kraft, die regelmäßige Antragspflichten für Versicherte überflüssig macht. Künftig müssen die Kassen auf Wunsch von sich regelmäßig informieren. Ein einmaliger Antrag reicht dafür aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Pflegebedürftige bzw. deren rechtliche Vertreter konnten via eines Antrages auf Versichertenauskunft bei ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen, welche Leistungen z.B. der Pflegedienst abgerechnet hat. Gerade beim Thema Demenz haben das bevollmächtigte Angehörige zum Teil auch genutzt, um festzustellen welche Leistungen ggfs. bisher bereits genutzt wurden hinsichtlich der Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen oder auch Kurzzeitpflege. Insbesondere wenn die Demenzerkrankung fortschritt, bekommen Bevollmächtigte häufig keine genauen Auskünfte vom Betroffenen selbst und Unterlagen sind nicht leicht oder gar nicht auffindbar.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-primary-color has-text-color has-link-color wp-elements-158e5b4855d201874af45b7acc2899b1">Ein Antrag reicht künftig aus</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bislang war es so, dass diese sogenannte Versichertenauskunft auf Antrag erteilt wurde. Neu ist nun, dass ab dem 01.01.2024 ein einmaliger Antrag reicht, um regelmäßig automatisch die Versichertenauskunft zugesandt zu bekommen. Eine Übersicht über die verbrauchten bzw. in Anspruch genommenen Leistungen erstellt die Kasse künftig nach Antrag halbjährlich und sendet sie entsprechend automatisch zu bzw. stellt die Informationen online zur Verfügung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Versicherte bzw. Bevollmächtigte die eine Versichertenauskunft beantragen, können dies formlos tun und auf den diesbezüglich <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg#c28292">geänderten §108 des SGB XI</a> hinweisen. Falls das online-Portal nicht genutzt wird, sollte um die schriftliche Zusendung gebeten werden.<br></p>



<p class="has-text-align-right wp-block-paragraph">Jochen Gust</p>
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		<title>„Wir holen ihn zu uns.“ – Umzugskosten erstatten lassen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jun 2023 07:59:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein & Speziell]]></category>
		<category><![CDATA[angehörige]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Großteil pflegebedürftiger Menschen wird Zuhause versorgt. Häufig übernehmen Zu- und Angehörige den Löwenanteil. Damit dies geleistet werden kann, sind nicht selten Umzüge nötig. Die Kosten hierfür können bezuschusst werden.&#8230;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Großteil pflegebedürftiger Menschen wird Zuhause versorgt. Häufig übernehmen Zu- und Angehörige den Löwenanteil. Damit dies geleistet werden kann, sind nicht selten Umzüge nötig. Die Kosten hierfür können bezuschusst werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-tertiary-color has-text-color">Bedarf steigt: Distanz muss verkürzt werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eine zusätzliche Belastung für pflegende Angehörige kann die räumliche Entfernung zum Familienmitglied sein, welches sie unterstützen möchten. Gerade nach einem größeren Ereignis – z.B. einem Sturz, einer stundenlangen Suche nach dem orientierungslosen Menschen mit Demenz oder auch einem Krankenhausaufenthalt wird die Entscheidung getroffen, dass der Pflegebedürftige näher zu den pflegenden Angehörigen ziehen muss. Die gute Nachricht: die Pflegekasse kann auf Antrag die Umzugskosten übernehmen bzw. bezuschussen.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-tertiary-color has-text-color">Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Antrag stellen</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html">Rechtsgrundlage ist der §40 des SGB XI</a> (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – dazu gehören auch Umzüge z.B. in eine</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>barrierefreie, barrierearme / behindertengerechte Wohnung oder</li>



<li>ins betreute Wohnen oder</li>



<li>in eine Demenz-WG (Wohngemeinschaft) oder</li>



<li>innerhalb eines Gebäudes in eine andere Etage.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Schon aus Altersgründen kann es Angehörigen eines pflegebedürftigen unmöglich sein, den Umzug völlig in Eigenleistung zu stemmen (und selbst hierbei entstehen Kosten, die ggfs. erstattungsfähig sind). </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Anspruchsvoraussetzungen sind:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die pflegebedürftige Person ist in einen Pflegegrad eingestuft.</li>



<li>Umzugsziel ist eine Wohnung, durch die eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird und sich der Unterstützungsaufwand verringert.</li>



<li>Durch den Umzug wird die häusliche Versorgung überhaupt erst ermöglicht oder erheblich erleichtert.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Demenzbeauftragte im Krankenhaus und Mitarbeitende der Sozial- und Entlassdienste sollten Patienten bzw. pflegende Angehörige unbedingt auf die Möglichkeit hinweisen, einen entsprechenden Antrag auf Bezuschussung bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Das ist grundsätzlich formlos möglich, in der Regel haben Pflegekassen hierfür jedoch ein eigenes Formular und ein Anruf genügt, damit es zugesandt wird. Ansonsten gibt es Musteranschreiben im Internet zu finden, z.B. <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-09/wohnumfeldverbessernde_massnahmen_bevollmaechtigter.pdf">bei der Verbraucherzentrale</a>. Vielfach bieten auch Umzugsunternehmen an bei der Beantragung eines Zuschusses bei der Pflegekasse zu unterstützen &#8211; denn ein Kostenvoranschlag sollte dem Antrag sofort beigefügt sein. </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Jochen Gust</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-small-font-size wp-block-paragraph">Titelfoto: cottonbro studio on pexels</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/06/28/wir-holen-ihn-zu-uns-umzugskosten-erstatten-lassen/">„Wir holen ihn zu uns.“ – Umzugskosten erstatten lassen</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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