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	<title>kurzzeitpflege Archive - Demenz im Krankenhaus</title>
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	<title>kurzzeitpflege Archive - Demenz im Krankenhaus</title>
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		<title>SH: Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen dramatisch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jan 2025 09:08:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In Schleswig-Holstein stehen für etwa 176.000 Menschen mit anerkanntem Pflegegrad lediglich rund 1.700 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind rar; es existiert nur eine in Uhlebüll. Pflegestützpunkte berichten von Schwierigkeiten&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2025/01/17/sh-mangel-an-kurzzeitpflegeplaetzen-dramatisch/">SH: Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen dramatisch</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">In Schleswig-Holstein stehen für etwa 176.000 Menschen mit anerkanntem Pflegegrad lediglich rund 1.700 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind rar; es existiert nur eine in Uhlebüll. Pflegestützpunkte berichten von Schwierigkeiten bei der Platzvermittlung, da planbare Pflegeplätze fehlen und Angebote für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche kaum vorhanden sind. Im ländlichen Raum schließen Tagespflegeeinrichtungen, und ambulante Dienste ziehen sich zurück, was zu einer &#8222;Pflegetriage&#8220; führt. Ein Lichtblick ist der Bau einer neuen solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung in Flensburg mit 46 Plätzen, unterstützt vom Land mit 2,3 Millionen Euro. Das Sozialministerium betont jedoch die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung. Quelle: <a href="https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Kurzzeitpflege-in-Schleswig-Holstein-ueberlastet,kurzzeitpflege116.html">Meldung des NDR. </a><br>Auch <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2024/03/15/kurzzeitpflege-verzweifelt-gesucht/">in anderen Bundesländern</a> gibt es zu wenig Kurzzeitpflegeplätze &#8211; es mangelt an wirtschaftlicher Attraktivität für die Anbieter und an Pflegefachpersonen. Auch deshalb sieht der Gesetzgeber mittlerweile das Instrument <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/06/29/kurzzeitpflege-verzweifelt-gesucht-uebergangspflege/">der Übergangspflege vor</a>. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2025/01/17/sh-mangel-an-kurzzeitpflegeplaetzen-dramatisch/">SH: Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen dramatisch</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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		<title>Mangel an Kurzzeitpflege: der Druck steigt </title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Mar 2024 17:53:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Für pflegende und betreuende Angehörige ist es manchmal zum Verzweifeln, für Krankenhäuser ein zunehmendes Problem und Pflegeheime würden gerne mehr, können aber nicht: es fehlt an Plätzen für Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2024/03/15/kurzzeitpflege-verzweifelt-gesucht/">Mangel an Kurzzeitpflege: der Druck steigt </a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Für pflegende und betreuende Angehörige ist es manchmal zum Verzweifeln, für Krankenhäuser ein zunehmendes Problem und Pflegeheime würden gerne mehr, können aber nicht: es fehlt an Plätzen für Kurzzeitpflege.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kurzzeitpflege in der Krise</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kurzzeitpflege bedeutet, über einen begrenzten Zeitraum vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen. Dies geschieht oft in Krisensituationen – z.B., wenn pflegende und betreuende Angehörige selbst erkranken und als Hauptpflegepersonen ausfallen. Aber auch nach Krankenhausaufenthalten, wenn noch nicht abschließend entschieden ist, ob ein Patient künftig dauerhaft in einem Pflegeheim leben wird, ist es üblich zunächst Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Häufig auch, weil die Zeit bis zum Ende der Kurzzeitpflege benötigt wird, um alles Weitere für die Versorgung zu organisieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Immer öfter berichten pflegende Angehörige, dass es ihnen zumindest nicht zeitnah und häufig auch nicht wohnortnah möglich ist, einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Für Krankenhäuser entsteht das Problem, dass sie einerseits den Patienten nicht entlassen können und dürfen, wenn seine Weiterversorgung nicht sichergestellt ist, andererseits Patienten im Krankenhaus Bett belegen, die eigentlich für andere Patienten benötigt würden. Mitarbeitende im Entlassmanagement berichten vom hohen Druck zur Entlassung, der auch den wirtschaftlichen Interessen der Kliniken entspricht – und gleichzeitig den immer größeren Schwierigkeiten, einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen. Die Übergangspflege scheint den Druck bisher nicht abzumildern, stellt aber für Patienten und Krankenhäuser zumindest einen (leidlich gegenfinanzierten) Puffer dar. In Zukunft werden Krankenhäuser ihr Entlassmanagement und die darin tätigen Mitarbeiter weniger als Ausführende einer lästigen Gesetzespflicht sehen können, sondern als SpezialistInnen die entscheidend zum Patientenfluss beitragen. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Es fehlt an Mitarbeitenden: Deprofessionalisierung ist die Folge</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hauptgrund für die Misere dürften in erster Linie die fehlenden Pflegefachleute sein. Ein Problem, dass sich nicht einfach entschärfen lassen wird. Denn die – woher auch immer – hinzukommende Zahl an Pflegefachleuten wird auch mittel- und langfristig nicht mit dem weiter steigenden Bedarf Schritt halten. Heißt: es wird wesentliche Änderungen geben in der Versorgung – aufgrund eines schieren „Masseproblems“. In einigen Jahren wird es immer öfter darum gehen, dass überhaupt noch jemand regelmäßig oder gar ständig da ist, für pflegebedürftige Menschen. An irgendeinem Punkt wird es leider eine Frage der Mathematik – und nicht mehr der Qualität sein. Das muss und sollte niemandem gefallen, denn die Folgen werden gravierend sein. Aufzuhalten ist das aber nicht mehr. Schon jetzt gibt es gerade für den ambulanten Bereich mehr und mehr Hilfs- und Helferberufe niedriger Qualifikation, die im Grunde nur den Mangel an Pflegefachleuten dämpfen (sollen). Schon jetzt „zerfasert“ das Unterstützungssystem für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in immer kleinteiligere, regionale „Inselprojekte“. </p>



<p class="wp-block-paragraph">In Folge dessen ist es daher auch kaum vorstellbar, dass der Mangel an Pflegeprofis nicht auch in Pflegeheimen mehr werden wird – und via Absenkung des Qualitätsanspruchs an Pflege und erst recht an allem was die soziale Betreuung ausmacht, wird man mit dem Rücken zur Wand stehend, irgendwann nicht mehr daran vorbeikommen. Byebye, Fachkraftquote.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Zahlen der Länder</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wie viele Kurzzeitpflegeplätze tatsächlich fehlen, scheint nicht klar zu sein. Insgesamt gibt es verschiedene Studien <a href="https://bulwiengesa.de/de/magazin/massiver-pflegeplatzmangel-bis-2040">und Reporte</a> dazu, die jeweils einen <a href="https://www.pflegemarkt.com/fachartikel/anzahl-und-statistik-der-altenheime-in-deutschland/">steigenden Bedarf an Plätzen insgesamt</a> darlegen. Zum Thema Kurzzeitpflege teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit, dass laut Pflegestatistik 2021 etwa 56.692 Kurzeitpflegeplätze zur Verfügung stünden, wenn man solitär betriebene und flexibel in Pflegeheimen nutzenbare Plätze zusammenrechnet. Ein Aufwuchs um 9,8% im Vergleich zum Jahr 2019. Flexibel nutzbar heißt, wenn ein Platz frei (nicht belegt) ist im Pflegeheim, kann dieser auch als Kurzzeitpflegeplatz genutzt werden. Daten zum konkreten Bedarf und den Kapazitäten vor Ort (Länder), liegen dem Bundesgesundheitsministerium nicht vor.</p>



<p class="wp-block-paragraph">&nbsp;Auch die Bundesländer können größtenteils nicht beziffern, wie hoch die Kapazitätslücke im eigenen Land konkret ausfällt. Die Mehrzahl der Landesgesundheitsministerien räumt auf Nachfrage ein, von den Problemen einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden zu wissen. Auch Fördermöglichkeiten bestehen zum Teil. Andere reagierten nicht auf Anfrage. Es zeigten sich wie bei vielen Pflegethemen deutliche Unterschiede in Interesse und Kenntnisstand. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/03/KzPBild190324.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="576" src="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/03/KzPBild190324-1024x576.jpg" alt="" class="wp-image-2355" srcset="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/03/KzPBild190324-1024x576.jpg 1024w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/03/KzPBild190324-300x169.jpg 300w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/03/KzPBild190324-768x432.jpg 768w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2024/03/KzPBild190324.jpg 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></a><figcaption class="wp-element-caption">aktualisiert am 19.03.24</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Sicherstelllung – Recht auf…?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nochmal das <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/index.html">Bundesministerium für Gesundheit</a>: <em>„Die Länder sind gemäß § 9 SGB XI verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur (ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen). Es ist Aufgabe der Pflegekassen dafür zu sorgen, dass die Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung auch tatsächlich in Anspruch nehmen können.“</em>.<br>Die Verantwortlichkeiten sind gesetzlich geregelt. Aber auch der diskutierte <a href="https://rp-online.de/politik/deutschland/pflegeplaetze-rechtsanspruch-fuer-alle-soll-lage-verbessern_aid-90730329">Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz</a> ist erstmal etwas, was ggfs. nach Klage zu Entschädigungszahlungen führen könnte. Aber eben nicht automatisch zu mehr Pflegefachleuten. Und Betten pflegen nicht.<br>Aktuell ist es bereits so: es gibt ein Heer von Beratungsangeboten. Institutionen und Einzelpersonen beraten was das Zeug hält, eine pdf-Datei nach der anderen wird neu erstellt, Broschüren gedruckt und ganze Webseiten erläutern, was Versicherten bereits alles zusteht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Theoretisch. </p>



<p class="has-text-align-right wp-block-paragraph">Jochen Gust</p>
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		<title>Erleichterung bei Versicherungsauskunft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Dec 2023 13:26:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 01.01.24 tritt unter anderem eine Regelung in Kraft, die regelmäßige Antragspflichten für Versicherte überflüssig macht. Künftig müssen die Kassen auf Wunsch von sich regelmäßig informieren. Ein einmaliger Antrag reicht&#8230;</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Zum 01.01.24 tritt unter anderem eine Regelung in Kraft, die regelmäßige Antragspflichten für Versicherte überflüssig macht. Künftig müssen die Kassen auf Wunsch von sich regelmäßig informieren. Ein einmaliger Antrag reicht dafür aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Pflegebedürftige bzw. deren rechtliche Vertreter konnten via eines Antrages auf Versichertenauskunft bei ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen, welche Leistungen z.B. der Pflegedienst abgerechnet hat. Gerade beim Thema Demenz haben das bevollmächtigte Angehörige zum Teil auch genutzt, um festzustellen welche Leistungen ggfs. bisher bereits genutzt wurden hinsichtlich der Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen oder auch Kurzzeitpflege. Insbesondere wenn die Demenzerkrankung fortschritt, bekommen Bevollmächtigte häufig keine genauen Auskünfte vom Betroffenen selbst und Unterlagen sind nicht leicht oder gar nicht auffindbar.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-primary-color has-text-color has-link-color wp-elements-158e5b4855d201874af45b7acc2899b1">Ein Antrag reicht künftig aus</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bislang war es so, dass diese sogenannte Versichertenauskunft auf Antrag erteilt wurde. Neu ist nun, dass ab dem 01.01.2024 ein einmaliger Antrag reicht, um regelmäßig automatisch die Versichertenauskunft zugesandt zu bekommen. Eine Übersicht über die verbrauchten bzw. in Anspruch genommenen Leistungen erstellt die Kasse künftig nach Antrag halbjährlich und sendet sie entsprechend automatisch zu bzw. stellt die Informationen online zur Verfügung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Versicherte bzw. Bevollmächtigte die eine Versichertenauskunft beantragen, können dies formlos tun und auf den diesbezüglich <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg#c28292">geänderten §108 des SGB XI</a> hinweisen. Falls das online-Portal nicht genutzt wird, sollte um die schriftliche Zusendung gebeten werden.<br></p>



<p class="has-text-align-right wp-block-paragraph">Jochen Gust</p>
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		<item>
		<title>MAGS (NRW) rechnet mit Etablierung der Übergangspflege in 2023</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Jul 2023 08:17:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2023 können Krankenhäuser in NRW eine Tagespauschale für Übergangspflege in Höhe von 237,50€ abrechnen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) erwartet eine Etablierung&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/07/01/mags-nrw-rechnet-mit-etablierung-der-uebergangspflege-in-2023/">MAGS (NRW) rechnet mit Etablierung der Übergangspflege in 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Seit dem 01.01.2023 können Krankenhäuser in NRW eine Tagespauschale für Übergangspflege in Höhe von 237,50€ abrechnen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) erwartet eine Etablierung in der Fläche in diesem Jahr</p>



<h2 class="wp-block-heading has-tertiary-color has-text-color">Übergangspflege als Entlassungspuffer</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Übergangspflege im Krankenhaus ist im § 39e SGB V geregelt. Sie ist auf maximal 10 Tage beschränkt. Hintergrund ist, dass häufig nicht ausreichend Möglichkeiten der Weiterversorgung für Patienten vorhanden sind, die eigentlich entlassen werden sollten. Vor allem der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen führt immer wieder zu Versorgungsbrüchen, Drehtüreffekten und / oder zur Erlösminderung der behandelnden Klinik. Krankenhäuser haben nun die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingung die Weiterversorgung eines eigentlich zu entlassenden Patienten vergüten zu lassen (Landesvertrag nach § 132m SGB V), quasi Kurzzeitpflege im Krankenhaus durchzuführen. <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/06/29/kurzzeitpflege-verzweifelt-gesucht-uebergangspflege/">Eine Grundinformationen finden Sie hier.</a></p>



<h2 class="wp-block-heading has-tertiary-color has-text-color">Kurzzeitpflege soll gestärkt werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In einer Antwort vom 30.06.2023 teilte das Ministerium mit, dass die Übergangspflege in diesem Jahr etabliert wird. Dementsprechend soll 2024 eine erste Auswertung erfolgen. Auf Landesebene soll die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze erhöht werden. Dazu werden in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen auf den Weg gebracht wie</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Eine bessere Vergütung (30%) für Pflegeheime die ein bis zwei Plätze ausschließlich für Kurzzeitpflege vorhalten (sog. Fix/Flex-Regelung).</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Möglichkeit, Kurzzeitpflegepatienten in Pflegeheimen nach Pflegegrad 3 statt 2 abzurechnen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Beibehaltung von Doppelzimmern in Pflegeheimen, auch wenn die Einzelzimmerquote von 80% unterschritten wird sofern ausschließlich Kurzzeitpflegegäste dort aufgenommen wurden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Obergrenze von 80 Plätzen je Einrichtung darf überschritten werden, wenn zusätzlich je Dauerpflegeplatz ein Kurzzeitpflegeplatz geschaffen wird bis zu einer Maximalkapazität von 120 Plätzen.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading has-tertiary-color has-text-color">Versorgungsprobleme nehmen zu</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Immer häufiger klagen gerade pflegende Angehörige über große Schwierigkeiten bei der Heimplatzsuche. Aber auch eine ambulante (Weiter-)Versorgung scheint immer öfter schwer zu finden. Der Fachkräftemangel schlägt auf die Versorgung durch – Anbieter kommen an die Grenzen, was ihnen leistbar ist und Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege wissen allesamt von Situationen zu berichten, in denen diese Grenzen überschritten wurden und werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Übergangspflege zu etablieren ist ein sinnvoller Schritt, ebenso wie das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen zu erhöhen. Allerdings pflegen weder Räume noch Betten Menschen. Auf eine ausreichende Anzahl von Pflegeprofis kommt es an, damit weder Übergangs- noch Kurzzeitpflege mehr ist, als ein „Aufheben“ bis zur nächsten Eskalation.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-text-align-right wp-block-paragraph">Jochen Gust</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-small-font-size wp-block-paragraph">Titelbild: generiert via labs.openai</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/07/01/mags-nrw-rechnet-mit-etablierung-der-uebergangspflege-in-2023/">MAGS (NRW) rechnet mit Etablierung der Übergangspflege in 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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		<title>Kurzzeitpflege verzweifelt gesucht: Übergangspflege</title>
		<link>https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/06/29/kurzzeitpflege-verzweifelt-gesucht-uebergangspflege/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jun 2023 18:04:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus muss die adäquate Weiterversorgung von Patienten sichergestellt sein. Doch immer öfter ist es unmöglich, zum geplanten Entlasszeitpunkt einen Kurzzeitpflege- oder Rehaplatz zu finden&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/06/29/kurzzeitpflege-verzweifelt-gesucht-uebergangspflege/">Kurzzeitpflege verzweifelt gesucht: Übergangspflege</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus muss die adäquate Weiterversorgung von Patienten sichergestellt sein. Doch immer öfter ist es unmöglich, zum geplanten Entlasszeitpunkt einen Kurzzeitpflege- oder Rehaplatz zu finden oder einen ambulanten Pflegedienst. In diesen Fällen ist Übergangspflege möglich. </p>



<h2 class="wp-block-heading has-tertiary-color has-text-color">Patienten dürfen nicht &#8222;ins Nichts&#8220; entlassen werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die sogenannte Übergangspflege soll die Lücke schließen, die sich zwischen geplanter Entlassung und Weiterversorgungsmöglichkeit in der Praxis öfter ergibt. Pflegende Angehörige berichteten mir in der Vergangenheit immer wieder von Entlassungen, obwohl keine geeignete Weiterversorgung sichergestellt war. Andererseits behielten Kliniken nicht selten Patienten länger als medizinisch notwendig im Krankenhaus aus dem gleichen Grund &#8211; ohne dafür vergütet zu werden. </p>



<h2 class="wp-block-heading has-tertiary-color has-text-color">Versorgungsbrüche vermeiden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sogenannte &#8222;blutige Entlassungen&#8220; oder Entlassungen ohne geeignete Weiterversorgungsmöglichkeit sollen eigentlich durch <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/entlassmanagement.html">das Entlassmanagement</a> der Krankenhäuser vermieden werden. Nicht immer funktionierte das jedoch gut. Das führte auch zu sogenannten &#8222;Drehtüreffekten&#8220; &#8211; kaum entlassen, war der Patient schon wieder in der Klinik. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulant_stationaere_versorgung/kh_ue_pflege/kh_uebergangspflege.jsp">Übergangspflege</a> kann dazu beitragen, eine Versorgungslücke zu schließen. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2023/06/GesamtSchluss.png"><img decoding="async" width="1024" height="576" src="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2023/06/GesamtSchluss-1024x576.png" alt="" class="wp-image-1761" srcset="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2023/06/GesamtSchluss-1024x576.png 1024w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2023/06/GesamtSchluss-300x169.png 300w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2023/06/GesamtSchluss-768x432.png 768w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2023/06/GesamtSchluss-1536x864.png 1536w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2023/06/GesamtSchluss-2048x1152.png 2048w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2023/06/GesamtSchluss-1320x743.png 1320w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></a></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Noch, so zumindest mein Wissensstand, ist die ÜBergangspflege nicht überall etabliert. Zumal Krankenhäuser über eine Unterfinanzierung selbiger klagen. Mancher Klinikchef*in hingegen meint, dass die aktuell bezahlten Sätze für Übergangspflege besser seien als nichts. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Das grundsätzliche Problem der Verdichtung der Krankenhausarbeit, der kurzen Liegedauern, der Überlastung kann möglicherweise mit Übergangspflege abgepuffert werden. Die fehlenden ambulanten Strukturen und Kapazitäten indes ersetzt sie nicht. Weitere Informationen finden Interessierte im <a href="https://dvsg.org/fileadmin/user_upload/DVSG/Themen/Handlungsfelder/Akutversorgung/FAQ-Uebergangspflege-DVSG.pdf">FAQ Übergangspflege im Krankenhaus der Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG).</a> </p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-text-align-right wp-block-paragraph">Jochen Gust</p>
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		<title>Achtung Überlieger: Kurzzeitpflege im Krankenhaus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Dec 2019 19:52:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein & Speziell]]></category>
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		<category><![CDATA[modellprojekt]]></category>
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		<category><![CDATA[vdek]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Juni dieses Jahres meldete die Ärztezeitung: „Nordrhein-Westfalen erprobt neue Wege mit Kurzzeitpflege im Krankenhaus“. Im Dezember ging durch die Presse, dass Union und SPD einen Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege verankern&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de/2019/12/11/achtung-ueberlieger-kurzzeitpflege-im-krankenhaus/">Achtung Überlieger: Kurzzeitpflege im Krankenhaus</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-im-krankenhaus.de">Demenz im Krankenhaus</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Im Juni dieses Jahres meldete die Ärztezeitung: <a href="https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Pflege?nid=103732" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="„Nordrhein-Westfalen erprobt neue Wege mit Kurzzeitpflege im Krankenhaus“. (öffnet in neuem Tab)">„Nordrhein-Westfalen erprobt neue Wege mit Kurzzeitpflege im Krankenhaus“.</a> Im Dezember ging durch die Presse, dass <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/pflege-kurzzeitpflege-spahn-union-spd-1.4711754" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Union und SPD einen Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege (öffnet in neuem Tab)">Union und SPD einen Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege</a> verankern wollen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Im § 42 SGB XI heißt es zur Kurzzeitpflege: (1) Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen in Pflegeheimen hat dramatische Zustände erreicht. Vielerorts sind schlicht keine zu bekommen. Betroffene und Angehörige suchen vergeblich, stehen auf Wartelisten oder müssen &#8211; von wegen wohnortnaher Versorgung &#8211; weite Wege in Kauf nehmen, um einen solchen Platz zu bekommen. Und das, obwohl dieses Entlastungsinstrument grundsätzlich geeignet ist eine akute Überlastungssituation zu entzerren. Insbesondere bei den Herausforderungen, die eine Versorgung von Menschen mit Demenz mit sich bringen kann.  </p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Gesetz heißt es weiter, wann Kurzzeitpflege in Frage kommt ( § 42 SGB XI ):  1.<em> für eine Übergangszeit im Anschluß an eine stationäre Behandlung</em> des Pflegebedürftigen oder<br>2. in  sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder  teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Man könnte also diese Aspekte betrachtend sagen, dass es doch nahe liegt die Kapazitäten der Krankenhäuser auch für Kurzzeitpflege zu nutzen.</p>



<h5 class="wp-block-heading">Plätze werden als Puffer &#8222;eingestreut&#8220;</h5>



<p class="wp-block-paragraph">Im nordrhein-westfälischen Modellvorhaben sollen nun zeitlich befristet Kurzzeitpflegeplätze in den Krankenhäusern eingestreut werden. Eingestreut bedeutet, dass es hierfür keine fest zugewiesenen Räumlichkeiten gibt (geben muss), sondern freie Betten mit Kurzzeitpflegepatienten belegt werden können wie sie eben vorhanden (frei) sind. Bislang haben rund 50 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen Interesse am Projekt bekundet. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Hintergrund ist, dass auch in Krankenhäusern der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen &#8222;draußen&#8220; dazu führt, dass pflegebedürftige Patienten nicht &#8222;rechtzeitig&#8220; verlegt werden können. Die notwendige Krankenhausbehandlung ist also abgeschlossen &#8211; aber da kein Kurzzeitpflegeplatz zur Verfügung steht, kann der Patient nicht verlegt werden. &#8222;Überlieger&#8220; nennt man diese Patienten gerne. &#8222;Abflusstörungen&#8220; werden durch die Mitarbeiter des Entlassmanagements gemeldet, die heutzutage oft deutlich mehr Aufwand betreiben müssen die Entlassung vorzubereiten. Krankenhäuser sind grundsätzlich verpflichtet, die Weiterversorgung des Patienten sicherzustellen. </p>



<p class="has-text-color has-black-color wp-block-paragraph">Auf die Fragen: <br>Ist die Maßnahme Kurzzeitpflege in NRW durch Krankenhäusern auch mit der Intension entstanden, „zeitliche Puffer“ zu ermöglichen, so dass ggfs. bis zum Ende der Klinikkurzzeitpflege wohnortnah ein ambulanter Dienst zur Weiterversorgung gefunden werden kann oder ein Dauerpflegeplatz in einem Pflegeheim? Dient die Kurzzeitpflege im Krankenhaus also (auch) der Entschärfung sogenannter „blutiger Entlassungen“? antwortet Wilhelm Rohe <br> Referatsleiter Pflege beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) NRW denn auch am 11.12.19:</p>



<p class="has-text-color has-primary-color wp-block-paragraph"><em>&#8222;Der Übergang in die Kurzzeitpflege im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung scheitert häufig an fehlenden und nicht ausreichenden Versorgungskapazitäten in der Kurzzeitpflege. Hier ist seit  Jahren ein Rückgang der ausschließlich für Kurzzeitpflege nutzbaren Plätze festzustellen. Durch Kurzzeitpflege im Krankenhaus wird ein zeitlicher Puffer geschaffen der es den Beteiligten ermöglicht, die Weiterversorgung in der eigenen Häuslichkeit sowie den Übergang in die vollstationäre Pflege zu organisieren.&#8220; </em></p>



<h5 class="wp-block-heading">Kurzzeitpflege im Krankenhaus: neue Gefahr oder Chance für Menschen mit Demenz?</h5>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Krankenhäuser sind nicht ausreichend auf Patienten mit Demenz vorbereitet. Der Mangel an Fachkräften ist eklatant, mancherorts gefährlich. Die Stationen sind häufig weder in Ausstattung noch räumlich auf die Erfordernisse eingerichtet. Hinzu kommt, dass Krankenhausmitarbeiter häufig nicht oder unzureichend auf den Umgang mit schwierigen Situationen mit Menschen mit Demenz vorbereitet sind. In &#8211; zumeist freiwilligen &#8211; Schulungen zum Thema wird häufig von &#8222;Wertschätzung&#8220; theoretisiert oder die Thematik auf rein pathologischer/ neurologischer Ebene behandelt, den Mitarbeitenden aber wenig konkretes &#8222;Handwerkszeug&#8220; vermittelt. Mehrminuten für die Betreuung von Menschen mit Demenz sind ohnehin nicht vorgesehen, was viele Fortbildungen gar nicht berücksichtigen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Folgen? Fixierungen mechanischer oder chemischer Natur, delirante Zustände entstehen oder werden nicht erkannt und behandelt, nach Entlassung schlechteres kognitives Leistungsniveau und schlechtere Selbstversorgungsfähigkeit als vor der Aufnahme, nosokomiale Infektionen, dauerhafte Übersiedlung ins Pflegeheim und andere. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn sich die Bedingungen &#8211; und dazu gehören in erster Linie gute Bedingungen für die Klinikmitarbeiter &#8211; für die Versorgung von Menschen mit Demenz im Krankenhaus nicht verbessern: wie sollte dann ein längerer Krankenhausaufenthalt, auch wenn er sich Kurzzeitpflege nennt, zur Verbesserung seines Zustandes beitragen? </p>



<p class="wp-block-paragraph">(Nicht nur) Demenzbeauftragte im Krankenhaus sind bereits mit dem Anlaufen des Modellvorhabens Kurzzeitpflege im Krankenhaus  gefordert, sich für eine Verbesserung der Bedingungen einzusetzen. Dazu gehört vor allem auch die ehrliche Bestandsaufnahme, wie derzeit auf die besonderen Bedürfnisse und Verhaltensweisen von Menschen mit Demenz in der Klinik reagiert wird. Sie müssen an Konzepten für Kurzzeitpflege im Krankenhaus für Menschen mit Demenz mitarbeiten dürfen, um diese gelingend zu gestalten. Denn, noch einmal  Wilhelm Rohe vom vdek NRW erläuternd: </p>



<p class="has-text-color has-primary-color wp-block-paragraph">&#8222;Bei Krankenhäusern mit „eingestreuter Kurzzeitpflege“ erfolgt die Versorgung im Regelfall durch das dort bereits vorhandene Pflegepersonal.&#8220;.  </p>



<figure class="wp-block-image size-large is-style-default"><img decoding="async" width="1024" height="683" src="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2019/12/couplehospital-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-268" srcset="https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2019/12/couplehospital-1024x683.jpg 1024w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2019/12/couplehospital-300x200.jpg 300w, https://demenz-im-krankenhaus.de/wp-content/uploads/2019/12/couplehospital-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph"> Werden jedoch auch entsprechende Bedingungen für Menschen mit Demenz in der Kurzzeitpflege im Krankenhaus geschaffen, idealerweise verpflichtend zum Beispiel von einem Geriater und Fachpflegekräften begleitet und durch Betreuung flankiert, könnte sich aus dem Modellvorhaben tatsächlich auch für Menschen mit Demenz eine echte Chance entwickeln. Sie könnten länger im gleichen Team behandelt werden um herausforderndes Verhalten zu reduzieren und dabei auch Strategien zu entwickeln, die eine weitere Versorgung in der eigenen Häuslichkeit für pflegende Angehörige ermöglicht. Drehtüreffekte könnten vermieden werden, weil der Patient nicht (vor)schnell entlassen wird und sowohl dem eigenen Entlassmanagement als auch der sorgenden Familie die Möglichkeit geben, sich in der gebotenen Sorgfalt und Ruhe auf die Weiterversorgung zu konzentrieren und diese vorzubereiten. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Hoffen wir, dass NRW nicht nur ein erfolgreiches Modellprojekt für die Kurzzeitpflege in Krankenhäusern im Allgemeinen schafft, sondern auch im Speziellen. Die Politik und die Kostenträger sind aufgerufen, auch in diesem Zusammenhang den besonderen Bedarf von Menschen mit Demenz in Vereinbarungen zu berücksichtigen. Nicht nur im Interesse der Patienten, sondern auch im Interesse der Klinikmitarbeiter. </p>
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