Krankenhausgesetz Niedersachsen: verpflichtende Demenzbeauftragte – ein Meilenstein?

Das NKHG (Niedersächsisches Krankenhausgesetz) wurde am 5.7.2022 verkündet – und beinhaltet die Verpflichtung für alle Krankenhäuser in Zukunft Demenzbeauftragte zu beschäftigen. Aufsicht darüber, ob die Einrichtungen dieser Verpflichtung auch nachkommen, führt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Folgenreiche Aufenthalte

Für Menschen mit Demenz sind Krankenhausaufenthalte häufige folgenreich, gefährlich könnte man auch sagen, da mit allerlei Risiken verbunden. Dafür gibt es zahlreiche Gründe die schon dort beginnen, wo ambulante Strukturen fehlen um eine Krankenhauseinweisung zu vermeiden, wenn sie dadurch vermeidbar wäre.

Ist die Bestimmung im neuen Krankenhausgesetz für Niedersachsen verpflichtend Demenzbeauftragte beschäftigen zu müssen, ein Meilenstein der die Versorgung in Kliniken entscheidend verbessern wird? Mein Kommentar:

Aufgaben und Unterstützung

Auch und in welcher Form das Krankenhaus Demenzbeauftragte in ihrer Arbeit unterstützen muss ist beschrieben. Das kann man auch als Hinweis verstehen, dass man gewisse Widerstände erwartet. Den Volltext finden sie hier.

Aufgabenbeschreibung der Demenzbeauftragten im Niedersächsischen Krankenhausgesetz.

Diskutieren sie mit. Was glauben Sie, ist die Verpflichtung für die Krankenhäuser Niedersachsens Demenzbeauftragte zu benennen, ein Meileinstein in der Versorgung Betroffener und können sich Mitarbeitende der Kliniken durch sie berechtigte Hoffnungen auf Verbesserungen machen?

Jochen Gust

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Jochen Gust

Pflegefachperson, Projektmitarbeiter, Demenzbeauftrager im Krankenhaus, Autor, Moderator, Dozent

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