Am 11. Dezember 2025 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ ihre fachliche Arbeit abgeschlossen und ein Papier mit Optionen für eine Struktur- und Finanzierungsreform der Pflegeversicherung samt Roadmap vorgelegt.
Wichtig ist dabei: Das Dokument ist kein Gesetz. Es sind Vorschläge und Optionen „unter Finanzierungsvorbehalt“ – und außerdem steht im Papier als Maßgabe, dass keine Vorschläge gemacht werden sollen, die zu Mehrausgaben führen, soweit diese nicht unmittelbar demografisch bedingt sind.
Für die Demenzversorgung würden die Vorschläge vor allem dann spürbar, wenn frühe Unterstützung (Prävention, Reha, Pflegegrad 1), verlässliche Lotsung („Kümmerer“) und Krisenhilfen außerhalb der Regelzeiten tatsächlich verbindlich umgesetzt werden. Risiko: Wenn im Zuge der Finanzierung Zugänge oder Leistungsansprüche in der Frühphase enger werden, kämen Hilfen später – und Krisen würden wahrscheinlicher.
5 Vorschläge und ihre mögliche Wirkung
Wichtig: bei den nachfolgend dargestellten Punkten handelt es sich um eine Auswahl, nicht etwa um das gesamte Ergebnis. Am Ende des Artikels finden Sie einen Link zum vollständigen Ergebnispapier.
- Prävention und Reha stärken
Pflegerelevante Risiken sollen früher erkannt werden, u. a. durch die Erprobung freiwilliger regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen (Gesundheits-Check-up) für ältere Menschen. Außerdem sollen Strategien, Programme, Fördermittel und Leistungen der GKV sowie die Leistungserbringung in Pflegeeinrichtungen stärker auf präventive und rehabilitative Bedarfe ausgerichtet werden.
Mögliche Wirkung in der Versorgung von Menschen mit Demenz: Früher erkennen, früher unterstützen; Funktionen und Selbstständigkeit können länger erhalten bleiben.
2. „Kümmerer vor Ort“ in der Häuslichkeit
„Kümmerer vor Ort“: mehr fachliche Begleitung in der Häuslichkeit – inklusive Pflegekrisen
Die bisherigen Beratungs- und Schulungsansätze werden als zu punktuell und zu wenig abgestimmt beschrieben. Vorgeschlagen wird ein zusammengefasstes Angebot „fachlicher Begleitung und Unterstützung“, das Pflegebedürftigen (auch ohne Pflegedienst) und An- und Zugehörigen konkrete Hilfestellungen gibt, insbesondere in Pflegekrisen. Das kann auch durch Kommunen und weitere Akteure erbracht werden.
Mögliche Wirkung in der Versorgung von Menschen mit Demenz: Weniger „Zuständigkeits-Lücken“, mehr konkrete Anleitung und Krisenhilfe für Angehörige – bevor Situationen eskalieren.
3. Notfallbudget (Nacht/Randzeiten/Wochenende)
Ergänzend soll ein Notfallbudget geschaffen werden, damit in der Nacht, zu Randzeiten, an Wochenenden sowie in Krisensituationen verlässlich Unterstützung verfügbar ist.
Mögliche Wirkung in der Versorgung von Menschen mit Demenz: Akute Krisen (Unruhe, Sturz, Verwirrtheit) können häufiger durch kurzfristige Hilfen abgefedert werden statt durch Rettungsdienst oder Einweisung.
4. Gebündelte Budgets, weniger Bürokratie ambulant
Zur Vereinfachung des Leistungsrechts wird als erster Schritt vorgeschlagen, verschiedene ambulante Leistungen in einem Sachleistungs- und einem Entlastungsbudget zu bündeln, zu flexibilisieren und einfacher zugänglich zu machen. Zusätzlich soll ergebnisoffen geprüft werden, ob die heutigen Leistungen zu sektoren- und wohnformenunabhängigen Leistungsbudgets weiterentwickelt werden können.
Mögliche Wirkung in der Versorgung von Menschen mit Demenz: Unterstützungsleistungen könnten passgenauer und schneller genutzt werden (z. B. Entlastung, Aufsicht, Alltagshilfen), mit weniger Antragshürden.
5. Flächenversorgung absichern und Finanzierung skizzieren
Bei regionaler Unterversorgung sollen Pflegekassen und Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, selbst Träger von Pflegeeinrichtungen zu werden; zudem werden konkrete Unterstützungspflichten der Pflegekassen bei fehlenden Angeboten sowie bessere Datengrundlagen für Pflegeplanung und Pflege-(personal)-Monitoring genannt.
Mögliche Wirkung in der Versorgung von Menschen mit Demenz: In Regionen mit Unterversorgung könnten Angebote schneller entstehen; zugleich hängt viel davon ab, ob frühe Zugänge (v. a. Pflegegrad 1) eher ausgebaut oder erschwert werden.
Breite Kritik am Ergebnis
Am Ergebnispapier wird vor allem kritisiert, dass es eher eine Sammlung von Prüfaufträgen und Optionen ist als ein Paket mit klaren politischen Festlegungen. Die Finanzierung bleibt weitgehend offen („Finanzierungsvorbehalt“), wodurch unklar ist, welche Vorschläge überhaupt realistisch umgesetzt werden können. Besonders sensibel sind die angedeuteten Instrumente zur Ausgabendämpfung: Änderungen bei Zugangsschwellen oder eine reduzierte Leistung in der Anfangsphase könnten nach Ansicht von Kritikerinnen und Kritikern ausgerechnet dann entlastende Hilfen verzögern, wenn Familien sie am dringendsten brauchen (Frühphase, Pflegekrisen). Zudem wird die Umsetzbarkeit neuer Aufgaben wie „fachliche Begleitung/Kümmerer“ hinterfragt, solange kein belastbares Konzept für Personal, Qualifikationsmix und Zuständigkeiten vorliegt. Ein großes Problem: uns läuft die Zeit davon. Wirklich neu ist an den Vorschlägen nichts – die Politik muss endlich „ins Machen“ kommen.





