Seit dem 01.01.2023 können Krankenhäuser in NRW eine Tagespauschale für Übergangspflege in Höhe von 237,50€ abrechnen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) erwartet eine Etablierung in der Fläche in diesem Jahr
Übergangspflege als Entlassungspuffer
Die Übergangspflege im Krankenhaus ist im § 39e SGB V geregelt. Sie ist auf maximal 10 Tage beschränkt. Hintergrund ist, dass häufig nicht ausreichend Möglichkeiten der Weiterversorgung für Patienten vorhanden sind, die eigentlich entlassen werden sollten. Vor allem der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen führt immer wieder zu Versorgungsbrüchen, Drehtüreffekten und / oder zur Erlösminderung der behandelnden Klinik. Krankenhäuser haben nun die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingung die Weiterversorgung eines eigentlich zu entlassenden Patienten vergüten zu lassen (Landesvertrag nach § 132m SGB V), quasi Kurzzeitpflege im Krankenhaus durchzuführen. Eine Grundinformationen finden Sie hier.
Kurzzeitpflege soll gestärkt werden
In einer Antwort vom 30.06.2023 teilte das Ministerium mit, dass die Übergangspflege in diesem Jahr etabliert wird. Dementsprechend soll 2024 eine erste Auswertung erfolgen. Auf Landesebene soll die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze erhöht werden. Dazu werden in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen auf den Weg gebracht wie
- Eine bessere Vergütung (30%) für Pflegeheime die ein bis zwei Plätze ausschließlich für Kurzzeitpflege vorhalten (sog. Fix/Flex-Regelung).
- Die Möglichkeit, Kurzzeitpflegepatienten in Pflegeheimen nach Pflegegrad 3 statt 2 abzurechnen.
- Die Beibehaltung von Doppelzimmern in Pflegeheimen, auch wenn die Einzelzimmerquote von 80% unterschritten wird sofern ausschließlich Kurzzeitpflegegäste dort aufgenommen wurden.
- Die Obergrenze von 80 Plätzen je Einrichtung darf überschritten werden, wenn zusätzlich je Dauerpflegeplatz ein Kurzzeitpflegeplatz geschaffen wird bis zu einer Maximalkapazität von 120 Plätzen.
Versorgungsprobleme nehmen zu
Immer häufiger klagen gerade pflegende Angehörige über große Schwierigkeiten bei der Heimplatzsuche. Aber auch eine ambulante (Weiter-)Versorgung scheint immer öfter schwer zu finden. Der Fachkräftemangel schlägt auf die Versorgung durch – Anbieter kommen an die Grenzen, was ihnen leistbar ist und Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege wissen allesamt von Situationen zu berichten, in denen diese Grenzen überschritten wurden und werden.
Die Übergangspflege zu etablieren ist ein sinnvoller Schritt, ebenso wie das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen zu erhöhen. Allerdings pflegen weder Räume noch Betten Menschen. Auf eine ausreichende Anzahl von Pflegeprofis kommt es an, damit weder Übergangs- noch Kurzzeitpflege mehr ist, als ein „Aufheben“ bis zur nächsten Eskalation.
Jochen Gust
Titelbild: generiert via labs.openai
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