Mundgesundheit bei Demenz: Warum Zahnvorsorge zu Hause kaum ankommt

Eine Frau mit Demenz weist die Zahnbürste plötzlich zurück. Ein Mann mit Demenz kaut immer länger, spuckt Speisen aus oder lässt seine Zahnprothese liegen. Solche Veränderungen werden leicht als Folge der Erkrankung verstanden. Dahinter können jedoch Schmerzen, entzündetes Zahnfleisch, Mundtrockenheit oder eine schlecht sitzende Prothese stehen.

Gerade bei Menschen mit Demenz ist Mundgesundheit mehr als Zahnpflege. Beschwerden im Mund können Essen und Trinken erschweren, die Lebensqualität beeinträchtigen und sich in Unruhe, Rückzug oder Abwehr zeigen. Umso problematischer ist ein Befund des aktuellen Barmer-Zahnreports: Ausgerechnet Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten besondere zahnärztliche Präventionsleistungen nur sehr selten.

Mundprobleme werden bei Demenz leicht übersehen

Mit fortschreitender Demenz können Betroffene Schmerzen oder Druckstellen im Mund häufig nicht mehr zuverlässig benennen. Manche finden nicht die richtigen Worte. Andere verstehen nicht mehr, weshalb ihnen eine Pflegeperson die Zähne reinigen oder eine Prothese herausnehmen möchte. Auch die eigenständige Mundpflege kann zunehmend lückenhaft werden, ohne dass dies sofort auffällt.

Pflegebedürftigkeit verschärft das Risiko

Ältere Menschen mit Pflegebedarf weisen häufiger eine beeinträchtigte Mundgesundheit auf als Gleichaltrige ohne Pflegebedarf. Die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie zeigte unter anderem: Mehr als die Hälfte der untersuchten älteren Menschen mit Pflegebedarf war vollständig zahnlos. Fast 30 Prozent benötigten Unterstützung bei der Mundhygiene. Nur knapp 39 Prozent nutzten zahnärztliche Versorgung kontrollorientiert, also nicht erst bei akuten Beschwerden.

Zahnlosigkeit bedeutet dabei nicht, dass Mundgesundheit keine Rolle mehr spielt. Auch Menschen mit Vollprothesen können unter Druckstellen, Entzündungen, Pilzbefall, Belägen, Mundtrockenheit oder schlecht sitzendem Zahnersatz leiden. Bei Demenz kommen zusätzliche Schwierigkeiten hinzu: Die betroffene Person kann notwendige Pflegeschritte vergessen, Mundpflege als bedrohlich erleben oder Beschwerden nicht mehr verständlich äußern. Deshalb ist es besonders wichtig, Probleme frühzeitig zu erkennen – bevor Schmerzen, Gewichtsverlust oder akute Behandlungen entstehen.

Der Barmer-Zahnreport zeigt eine deutliche Versorgungslücke

Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf besondere zahnärztliche Präventionsleistungen. Dazu gehören ein Mundgesundheitsstatus, ein individueller Mundgesundheitsplan und eine Mundgesundheitsaufklärung. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, Probleme frühzeitig zu erkennen und die tägliche Mund-, Zahn- und Prothesenpflege an die individuelle Situation anzupassen.

Der Barmer-Zahnreport 2026 zeigt jedoch, dass diese Leistungen in der häuslichen Versorgung kaum ankommen. Ausgewertet wurden Abrechnungsdaten von Barmer-Versicherten ab 65 Jahren bis einschließlich 2024. Bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen lag die Inanspruchnahme der zentralen besonderen Präventionsleistungen im Jahr 2024 bei nur etwa drei Prozent. Bei stationär versorgten Pflegebedürftigen waren es mehr als 25 Prozent. Selbst bei ambulant versorgten Menschen mit Pflegegrad 5 erreichte die Quote lediglich gut sieben Prozent.

Das wiegt besonders schwer, weil nach den im Report herangezogenen Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 85 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden. Die größte Gruppe pflegebedürftiger Menschen wird von den eigens geschaffenen zahnärztlichen Präventionsangeboten also am wenigsten erreicht.

Warum Pflegeheime besser erreicht werden

In Pflegeheimen hat die Nutzung der besonderen Präventionsleistungen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Ein wichtiger Grund sind Kooperationsverträge zwischen Einrichtungen und Zahnarztpraxen. In einem Pflegeheim kann eine Zahnarztpraxis mehrere Bewohner bei einem Besuch untersuchen. Zuständigkeiten und regelmäßige Kontakte lassen sich verbindlicher organisieren. Nach dem Barmer-Zahnreport wurden 2024 nahezu 80 Prozent der vor Ort erbrachten Leistungen zum Mundgesundheitsstatus in Einrichtungen mit einem zahnärztlichen Kooperationsvertrag erbracht.

In der häuslichen Pflege fehlt eine vergleichbare Struktur meist. Angehörige müssen wissen, dass der Anspruch besteht. Ein ambulanter Pflegedienst muss ein Problem erkennen und weitergeben. Eine Zahnarztpraxis muss bereit und organisatorisch in der Lage sein, einen Hausbesuch anzubieten. Gerade bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz oder eingeschränkter Mobilität kann der Praxisbesuch jedoch kaum noch realistisch sein.

Die Folge: Der Anspruch besteht, erreicht den Alltag aber häufig nicht.

Mit dem Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege gibt es seit 2023 einen fachlichen Rahmen für professionelle Pflege. Er fordert, dass Pflegefachpersonen einen Unterstützungsbedarf bei der Mundpflege erkennen, Mundprobleme systematisch einschätzen, individuelle Maßnahmen planen, Betroffene und Angehörige beraten und bei Bedarf weitere Expertise hinzuziehen.

Es gibt einen Expertenstandard – weshalb bleibt die Lücke trotzdem bestehen?

Pflegefachpersonen können beobachten, ob eine Prothese nicht mehr getragen wird, ob eine Person beim Zähneputzen abwehrend reagiert oder ob Essen zunehmend schwerfällt. Sie können Mundpflege unterstützen, beraten, dokumentieren und eine zahnärztliche Abklärung anregen. Sie können aber keinen fehlenden Hausbesuch ersetzen und keine zahnärztliche Behandlung selbst durchführen.

Genau hier liegt der Unterschied: Der Expertenstandard beschreibt gute pflegerische Begleitung. Der Barmer-Zahnreport misst, ob bestimmte zahnärztliche Präventionsleistungen tatsächlich erbracht und abgerechnet wurden. Dass die Quote in der ambulanten Versorgung so niedrig bleibt, spricht deshalb nicht automatisch gegen die Arbeit einzelner Pflegefachpersonen oder Angehöriger. Es zeigt vor allem, dass pflegerische Beobachtung und zahnärztlicher Zugang zu Hause noch nicht verlässlich miteinander verbunden sind.

Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu?

Gesetzlich versicherte Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Dazu gehören:

  • Mundgesundheitsstatus: Einmal je Kalenderhalbjahr beurteilt die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zustand von Zähnen, Zahnfleisch, Mundschleimhäuten und gegebenenfalls vorhandenem Zahnersatz.
  • Mundgesundheitsplan: Auf Grundlage der Untersuchung werden individuelle Empfehlungen für Mund-, Zahn- und Prothesenpflege festgehalten.
  • Mundgesundheitsaufklärung: Einmal je Kalenderhalbjahr können die empfohlenen Maßnahmen erklärt und praktisch gezeigt werden. Mit Zustimmung der betroffenen Person können Angehörige oder andere unterstützende Personen einbezogen werden.
  • Entfernung harter Zahnbeläge: Pflegebedürftige haben einmal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf die Entfernung von Zahnstein.

Bei eingeschränkter Mobilität können diese Leistungen auch im häuslichen Umfeld oder in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden, sofern keine zahnmedizinischen Gründe dagegensprechen. Eine laienverständliche Patienteninformation hierzu bietet der Gemeinsame Bundesausschuss. Eine übersichtliche Online-Erklärung stellt außerdem die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bereit.

Mundgesundheit darf kein Zufallsfund bleiben

Der aktuelle Zahnreport zeigt: Es fehlt nicht an Wissen darüber, wie bedeutsam Mundgesundheit bei Pflegebedürftigkeit ist. Es gibt besondere Leistungsansprüche, einen pflegerischen Expertenstandard und Informationsmaterialien für Angehörige und Fachpersonen. Was weiterhin fehlt, ist ein verlässlicher Zugang – besonders für die vielen pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause leben. Bei Menschen mit Demenz ist diese Lücke besonders folgenreich. Sie können Zahnschmerzen, Druckstellen oder Entzündungen häufig nicht mehr eindeutig mitteilen. Mundprobleme zeigen sich dann möglicherweise als Abwehr, Rückzug oder verändertes Essverhalten.

Wer solche Veränderungen beobachtet, sollte deshalb auch an den Mund denken. Nicht jede Ablehnung ist eine Folge der Demenz. Manchmal ist sie ein Hinweis darauf, dass etwas schmerzt – und dass eine zahnärztliche Abklärung längst notwendig wäre.

Quellen und nützliche Informationen

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Jochen Gust

Pflegefachperson, Projektmitarbeiter, Demenzbeauftrager im Krankenhaus, Autor, Moderator, Dozent; Freiberufler

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