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	Kommentare zu: Kurzzeitpflege verzweifelt gesucht: Übergangspflege	</title>
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		Von: Der Bahnhof Krankenhaus bröckelt - demenz-zeitung.de / demenz-im-krankenhaus.de / demenz-nrw.de		</title>
		<link>https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/06/29/kurzzeitpflege-verzweifelt-gesucht-uebergangspflege/#comment-236</link>

		<dc:creator><![CDATA[Der Bahnhof Krankenhaus bröckelt - demenz-zeitung.de / demenz-im-krankenhaus.de / demenz-nrw.de]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 08:24:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] Es ist kein Geheimwissen: sowohl seitens der ambulanten Pflege, von Betreuungsdiensten aber auch Angehörige untereinander und in der ein oder anderen professionellen Beratung gibt es den Tipp:  wenn es Zuhause nicht mehr geht soll der Hausarzt den Betroffenen in eine Klinik einweisen. Nötigenfalls auch mittels Rettungswagen. Denn „…die müssen sich ja kümmern.“. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Es ist kein Geheimwissen: sowohl seitens der ambulanten Pflege, von Betreuungsdiensten aber auch Angehörige untereinander und in der ein oder anderen professionellen Beratung gibt es den Tipp:  wenn es Zuhause nicht mehr geht soll der Hausarzt den Betroffenen in eine Klinik einweisen. Nötigenfalls auch mittels Rettungswagen. Denn „…die müssen sich ja kümmern.“. [&#8230;]</p>
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		Von: MAGS (NRW) rechnet mit Etablierung der Übergangspflege in 2023 - demenz-zeitung.de / demenz-im-krankenhaus.de / demenz-nrw.de		</title>
		<link>https://demenz-im-krankenhaus.de/2023/06/29/kurzzeitpflege-verzweifelt-gesucht-uebergangspflege/#comment-129</link>

		<dc:creator><![CDATA[MAGS (NRW) rechnet mit Etablierung der Übergangspflege in 2023 - demenz-zeitung.de / demenz-im-krankenhaus.de / demenz-nrw.de]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Jul 2023 08:17:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] Die Übergangspflege im Krankenhaus ist im § 39e SGB V geregelt. Sie ist auf maximal 10 Tage beschränkt. Hintergrund ist, dass häufig nicht ausreichend Möglichkeiten der Weiterversorgung für Patienten vorhanden sind, die eigentlich entlassen werden sollten. Vor allem der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen führt immer wieder zu Versorgungsbrüchen, Drehtüreffekten und / oder zur Erlösminderung der behandelnden Klinik. Krankenhäuser haben nun die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingung die Weiterversorgung eines eigentlich zu entlassenden Patienten vergüten zu lassen (Landesvertrag nach § 132m SGB V), quasi Kurzzeitpflege im Krankenhaus durchzuführen. Eine Grundinformationen finden Sie hier. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Die Übergangspflege im Krankenhaus ist im § 39e SGB V geregelt. Sie ist auf maximal 10 Tage beschränkt. Hintergrund ist, dass häufig nicht ausreichend Möglichkeiten der Weiterversorgung für Patienten vorhanden sind, die eigentlich entlassen werden sollten. Vor allem der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen führt immer wieder zu Versorgungsbrüchen, Drehtüreffekten und / oder zur Erlösminderung der behandelnden Klinik. Krankenhäuser haben nun die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingung die Weiterversorgung eines eigentlich zu entlassenden Patienten vergüten zu lassen (Landesvertrag nach § 132m SGB V), quasi Kurzzeitpflege im Krankenhaus durchzuführen. Eine Grundinformationen finden Sie hier. [&#8230;]</p>
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